Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla 140qm²) am Hang mit Doppelgarage

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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11ant

11ant

Die Legende des B-Planes erlaubt einzig nur Satteldächer.
Wo last Du das ?
Dachform: Keine Einschränkungen
.
Auf Bodenplatte - im Norden (planunten) leicht in den Hang, im Süden angeschüttet. Ob das geht, weiß ich natürlich nicht.
Die quadratnahe Form taugt für die Schrägdach-OG-Variante; für die Variante "Eingangs-Untergeschoss" ist eine eher längliche Form mit in den Hang stoßender Firstachse m.E. besser geeignet. Also erst´mal brauchen wir hier Fakten, damit die Überlegungen ein Fundament haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Franky73

Oder Pultdach, wozu ein Gefälle ja regelrecht reizen kann.

Das Problem ist heutzutage, die Leute nehmen nicht ein Grundstück mit seiner Geländeform als Geschenk an und stellen da etwas schönes darauf; sondern sie haben eine Hausform-Vorstellung im Kopf und bürden die dann ihrem Grundstück quasi als Hypothek auf.
Da gebe ich dir leider recht! Natürlich schaut man sich im Vorwege Häuser an die einem gefallen aber es dem Grundstück anzupassen ist der vernünftige Weg - den wir auch gehen wollen!
 
F

Franky73

Ich habe es überlesen, da ich nur mit Handy zugange war:

Die Legende des B-Planes erlaubt einzig nur Satteldächer.

Und da möchte ich dem Franky noch mal raten:
1. Grundstück anschauen, 2. Bebauungsplan lesen 3. überlegen, ob man mit dem Bebauungsplan leben kann. Wenn ja, dann kalkulieren (ggf mit Bodengrundgutachten und/oder Architekt), wie viel Erdarbeiten nötig sind 4. Grundstück kaufen.

Danach gilt: nicht das einplanen oder favorisieren, was nicht ist oder darf.

Diese Diskussion ist mehr oder weniger für die Katz.
Und ohne Katjas Entwurf schlecht zu reden: es wird sich für ein Hanggrundstück auch noch einen anderen Entwurf finden, der passt.

Ich lese gerade: Grundstück ist schon gekauft...
Insofern überdenkt noch mal Eure Anforderungen an Euer Traumhaus und stellt dann mal einen Schnitt inklusive Foto und Lageplan vom Grundstück mit ein.
Wenn man ein Grundstück schon zwei Monate besitzt, dann hat man doch eine selbstgemalte Zeichnung mit Maßen vom Grundstück und schiebt Rechtecke hin und her.
Also her damit, und dann geht es weiter
Ja Grundstück ist bereits gekauft und bezahlt! Hier mal die Maße. Höhenangaben (stehen ja auf der bereits hochgeladenen Skizze) habe ich nur grob von einem Bekannten erhalten der ein Niveliergerät vor Ort hatte.
 

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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