Die Garage hat ja keinen Durchgang zum Haus, das entkoppelt sie ja so weit schon´mal von der Fußbodenhöhe her.
Die Höhenbegrenzung bezieht sich auf die "mittlere Wandhöhe". Hier würde ich im Zweifel eher auf die Ungeneigtheit des Garagendaches verzichten und seine Neigung dem Gelände nachführen, als effektiv mein Haus deswegen zu verschmälern.
Da müßte man auch mal genau in die Landesbauordnung schauen - vielleicht weiß
@Escroda da mehr - aber ich glaube (je nach Bundesland) muß man bei Überschreitung nicht gleich den vollen Bauwich einhalten, sondern nur entsprechend der Überschreitung zurückspringen.
Und ansonsten eben mal schauen, was man mit wie wenig Tränen opfern kann. Die Attika zum Beispiel. so prägend für den Hornbachstil ist die nun auch wieder nicht.