Baugenehmigung für Einfamilienhaus erteilt, Einliegerwohnung noch zusätzlich?

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G

garfunkel

Gehe mal davon aus die Wohnung soll vermietet werden. Dann müsste auch die ein oder andere Möglichkeit da sein etwas von der Steuer abzusetzen die es bei Eigentum so nicht gibt.
Kreditkonditionen könnten sich auch bessere ergeben, wohlgemerkt könnten.
 
T

Trude80

Im Keller küchenanschlüsse und wc. Separater Eingang ist vorhanden. Deckenhöhe 2,32m. ... lichtgraben und Schacht eh schon eingezeichnet. Noch eine trennwand zu unserem Bereich....mehr nicht....
 
tomtom79

tomtom79

Mindest Höhe 2.40
Getrennt regelbare Heizung
getrennt regelbare Kontrollierte-Wohnraumlüftung
Mindestfläche an Fenster usw.
 
tomtom79

tomtom79

Was du davon hältst und was Tatsache ist ist mir egal.

Wohnraum muss 2.4 meter raumhöhe haben.

genauso wie der Rest.
 
Y

ypg

Das ist keine Voraussetzung

Wer sollte sich dagegen stellen wenn diese Dinge nicht erfüllt werden?
Das halte ich für nicht korrekt
Aufenthaltsräume sind nur dann welche, wenn bestimmte Voraussetzungen, die in der Landesbauordnung festgesetzt sind, erfüllt werden. Privat kannst Du ja widersetzen, aber nicht bei Vermietung.

Mindest Höhe 2.40
BW 2,30... schau doch nochmal drüber.

Landesbauordnung für Baden-Württemberg
(Landesbauordnung) 1
in der Fassung vom 5. März 2010
§ 34
Aufenthaltsräume
(1) Die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen muss mindestens betragen:

1.
2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche, wenn die Aufenthaltsräume ganz oder überwiegend im Dachraum liegen; dabei bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m außer Betracht,

2.
2,3 m in allen anderen Fällen.

Passt also.

Auch, wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass mal so, einfach mal aus der Idee heraus geboren, durch ein Mäuerchen eine Einliegerwohnung entstehen könnte.
 
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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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