M
Mottenhausen
Ohne Ausnahmen bei den Abstandsflächen zum Verkehrsraum/den Nachbarn halte ich das Grundstück für unbebaubar im Sinne eines sinnvoll nutzbaren Einfamilienhauses. Sonst bleibt eigentlich nur das entstehende Fenster aus Abstandsflächen und Baumschutzzone vollflächig zu bebauen, was aber ein Kunststück in der Raumaufteilung werden wird.