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Escroda
Leider nicht. Kettenhaus ist nicht Fisch, nicht Fleisch, sondern §22 (4) Baunutzungsverordnung. Der Bebauungsplan hebelt die üblichen Mechanismen der Landesbauordnung aus (in BW §5 (1) Satz 3) und muss genau beschreiben, was gewollt ist. Und wenn hier die Stadtplaner unsauber gearbeitet haben, z.B. durch fehlende, mißverständliche oder interpretationsbedürftige Formulierungen, kommt es naturgemäß zu Konflikten mit der Bauaufsicht. Da aber schon viele Häuser stehen, wundert es mich, dass diese Konflikte noch immer nicht gelöst sind.allerdings reden wir hier beim Kettenhaus ja von geschlossener Bauweise