Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar?

4,50 Stern(e) 6 Votes
E

Escroda

allerdings reden wir hier beim Kettenhaus ja von geschlossener Bauweise
Leider nicht. Kettenhaus ist nicht Fisch, nicht Fleisch, sondern §22 (4) Baunutzungsverordnung. Der Bebauungsplan hebelt die üblichen Mechanismen der Landesbauordnung aus (in BW §5 (1) Satz 3) und muss genau beschreiben, was gewollt ist. Und wenn hier die Stadtplaner unsauber gearbeitet haben, z.B. durch fehlende, mißverständliche oder interpretationsbedürftige Formulierungen, kommt es naturgemäß zu Konflikten mit der Bauaufsicht. Da aber schon viele Häuser stehen, wundert es mich, dass diese Konflikte noch immer nicht gelöst sind.
 
S

Slava_S

Falls es hilft anbei ein Auszug aus unserem Bebauungsplan:

Bauweise (§ 9 (1) 2 Baugesetzbuch i.V. mit § 22 Baunutzungsverordnung)
Entsprechend den Eintragungen im Lageplan sind als Bauweise die "Offene Bauweise" gemäß § 22 (2) Baunutzungsverordnung und eine „Abweichenden Bauweise“ gemäß § 22 Abs. 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt.
a) Bei der "Abweichenden Bauweise 1“ (A1) werden die Wohngebäude über seitlich angebaute Garagen oder Nebenräume miteinander verbunden ("Kettenhausbauweise 1"). Mit Ausnahme
des Gebäudes auf dem südlichsten Grundstück sind die Wohngebäude an der südlichen Grundstücksgrenze als Grenzbau zu erstellen und haben zur nördlichen Grundstücksgrenze einen Mindestabstand von 5,00 m einzuhalten. Der Abstand zwischen Wohngebäude und nördlicher Grundstücksgrenze ist mit Zwischenbauten zu schließen, die neben den in der Abstandsfläche zulässigen Garagen auch Nebenräume oder Aufenthaltsräume enthalten können. Die Zwischenbauten sind mit flachen Dächern zu versehen. Die Tiefe der Zwischenbauten darf 9,00 m, die maximale Gebäudehöhe darf 3,00 m bezogen auf die Bestimmung der Erdgeschossfußbodenhöhe (Einfamilienhaus) der baulichen Anlagen im Lageplan nicht überschreiten.
 
11ant

11ant

Der Abstand zwischen Wohngebäude und nördlicher Grundstücksgrenze ist mit Zwischenbauten zu schließen, [...] Die Zwischenbauten sind mit flachen Dächern zu versehen. Die Tiefe der Zwischenbauten darf 9,00 m, die maximale Gebäudehöhe darf 3,00 m bezogen auf die Bestimmung der Erdgeschossfußbodenhöhe (Einfamilienhaus) der baulichen Anlagen im Lageplan nicht überschreiten.
Aha. Also hier Gebäudehöhe (statt wie sonst üblich Wandhöhe) maximal 3,00 m, auch nicht im Mittel über natürlichem Terrain, sondern über Höhenbezugspunkt; und für das ganze Zwischengebäude geltend (also nicht 3 m von der Grenze weg könnte eine Terrasse darauf anfangen). Platt ohne nichts - keine Sahne, keine Schokostreusel, kein Puderzucker :-(
 
M

Mottenhausen

...Zwischenbauten sind mit flachen Dächern zu versehen...
Die Eigenschaft eines Flachdaches - begehbar zu sein - ist nicht ausgeschlossen. Es bleibt ja ein Flachdach.

...die maximale Gebäudehöhe darf 3,00 m ... nicht überschreiten...
Wenn kein SUV in die Garage soll, denke ich, bekommt innerhalb der 3m ab OK Fußboden noch eine Brüstung / Attika mit unter und hätte trotzdem noch 80cm Brüstungshöhe auf dem begehbaren Flachdach.

Mit dem Planer besprechen, Bodentiefe Fenster als Zugang vorsehen, ein möglichst tiefes Dach der Garage (Lichte Raumhöhe z.B. nur 1,80) mit entsprechender Traglast - begehbar. Eine Attika, die die 3m ausreizt. In Bauanzeige/Bauantrag gar nicht explizit als Terrasse ausweisen.
 
11ant

11ant

Die Eigenschaft eines Flachdaches - begehbar zu sein - ist nicht ausgeschlossen. Es bleibt ja ein Flachdach.
Soweit ist das korrekt. Allerdings hatten wir vor wenigen Monaten - einen Link habe ich gerade nicht zur Hand - das Thema schon´mal, wo die Konsequenz der Absturzsicherung* dem Terrassenwunsch entgegenstand. Hier haben wir wegen der Höhendefinition noch das Trumpfkärtchen, die Garage ggf. tieferlegen zu können (was allerdings Entwässerungsaufwand nach sich zieht). Hängt wirklich soviel Glück daran, dem Nachbarn von oben auf den Kuchenteller schauen zu können ?

*) wenn ich recht entsinne, hoffte der dortige TE (leider ohne Aussicht) auf Nachsicht, wenn die Brüstung transparent sei
 
M

Mottenhausen

Der Bedarf so einer Terrasse kann bei insgesamt nur 240m² Grundstück schon signifikant sein. Aber wie man das jetzt am besten anstellt... keine Ahnung. Das oben ist nur eine Idee von mir, keine Ahnung ob das sinnvoll ist.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4901 Themen mit insgesamt 97972 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
2§19 Baunutzungsverordnung - Grundflächenzahl - zulässige Grundfläche 16
3Ideensammlung Grundriss Einfamilienhaus, Bauweise offen 43
4Grenzbebauung bei offener Bauweise - Nachbarzustimmung nötig? 14
5Ausnahme vom Bebauungsplan für einen Carport? 16
6Beschattung Terrasse - Überdachung, Markise, etc. 43
7Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan 27
8Position Garage auf Grundstück, Vorgabe im Bebauungsplan 22
9Bebauungsplan - Vergrößerung Wohnfläche möglich? 111
10Terrasse ohne Entwässerung bestmöglich umsetzen 11
11Einfamilienhaus Ausrichtung Garten und Terrasse: Süden oder Westen? 24
12Terrasse ebenerdig, Gefälle planen Erfahrungen? 35
13Bebauungsplan Gemeinde unzureichend ausgeführt, was gilt? 32
14Terrasse auf Flachdach - Aufbau - Belag 12
15Bebauungsplan und daraus folgender Hausplan 44
16Terrasse und Auffahrt 55
17NRW: Freistellungsverfahren mit geringfügiger Abweichung vom Bebauungsplan 18
18Bedeutung raumwirksamer Garagen 13
19Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang 55
20Einfamilienhaus mit 160 m² - Bebauungsplan, Wohnflächenberechnung 19

Oben