Generelle Kritik zu Architektur, Raumaufteilung, Außenoptik

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B

Baufie

Das "Problem" im Neubaugebiet ist, dass die Baustraße derzeit knapp 1,3m über den Boden ist. Somit müssen eigentlich alle Grundstücke aufschütten. In den Nachbargemeinden war das auch schon der Fall und die meisten gehen dann mit der Bodenplatte (falls kein Keller) auf Straßenniveau. Ob nun Oberkante, Unterkante etc. Meiner Meinung nach, wird niemand sein Grundstück so tief lassen, weil er dann bei Regen Probleme bekommen wird. Daher wollen wir bisher Unterkante Bodenkante auf Oberkante Straße.
Für mich ist das aber schon Off-Toppic, ich beantworte aber gern die Fragen
Das sollte aber nicht Off-Toppic sein, denn dieser Umstand kann für Dich teuer werden, wenn z.B. beide Nachbarn nicht aufschütten, dann darfst Du abfangen und Mauerscheiben sind nicht ganz so günstig.

Völlig losgelöst. hat Dein Planer mal gegengerechnet wie viel teurer ein Keller im Vergleich zum Aufschütten wird?

Übrigens, durch das Einstellen der Flurkarte wird mir jetzt auch klar, weshalb Ihr in den Kinderzimmer keine bodentiefen Fenster wollt. Da es gegenüber nen Nachbar gibt.
Wobei man dann auch weitergehen könnte und Du auch die bodentiefen Fenster im EG und 2.OG weglassen müsstest.
Ich würde, bis auf evtl. hinter der Couch, überall auf bodentiefe Fenster gehen und in den Kinderzimmer Plissees anbringen.
Es geht nämlich nichts über Tageslicht.

Zu Deinen Fragen:

1. In der heutigen zeit bekommst Du z.B. in meiner Region, dem Speckgürtel Stuttgarts, alles verkauft.
Wie sich das in Deinen Gefilden verhält weiß ich nicht. Und es wird Dir hier keiner sagen können ob ein potenzieller Käufer kommt der den geforderten Preis bezahlt.
Auf mich macht die Planung Stand heute einen guten Eindruck.

2. Hatte ich bereits meine Meinung geäußert.
 
O

Otus11

Obsolet wäre angesichts des hier eingeschränkten Fragenkataloges an das Forum damit auch die Frage an den Planer, ob denn bei 1,3 m Aufschüttungshöhe - und damit über den gesetzlich tolerierten 1,0 m - nicht die Abstandsflächen zur Grenze für die Aufschüttung (einschließlich Stützmauern) selbst im Umkehrschluss zu § 6 Abs. 8, Satz 2 Nr. 2 Hessische Bauordnung ausgelöst werden.
 
11ant

11ant

Völlig losgelöst. hat Dein Planer mal gegengerechnet wie viel teurer ein Keller im Vergleich zum Aufschütten wird?
Der würde nur das EG aufbocken, aber nicht den Höhenunterschied Straße - Einfahrt wegbügeln.

Obsolet wäre damit auch die Frage an den Planer, ob denn bei 1,3 m Aufschüttungshöhe - und damit über den gesetzlich tolerierten 1,0 m - nicht die Abstandsfläche zur Grenze für die Aufschüttung selbst im Umkehrschluss zu § 6 Abs, 8, Satz 2 Nr. 2 Hessische Bauordnung ausgelöst werden.
Womit würde diese Frage obsolet ?
 
Y

ypg

die Zeichnungen exakt die Realität wiedergeben, werden diese als "verzerrt" dargestellt.
In einer "3D"-Isometrie sind die Dimensionen- und Perspektivengewichtungen generell für "außenstehende" Betrachter schwer zu beurteilen, während hier zumindest die "Stammbelegschaft" viel Übung im Lesen von Bebauungsplänen und Vermessungskarten (mit Höhenmarken) hat.
So ist es, wie 11ant es sagt: zwar sind einige Programme in ihren 3D-Ansichten relativ gut, dennoch sind es 2D-Zeichenprogramme und geben Strecken in ihren 3D-Ansichten verzerrt wieder - man kann die Größen und Abstände nicht einschätzen.

Schuld kommt in meinem Sprachgebrauch nicht vor. Mag vielleicht das Forum an sich Schuld sein, indem es aktiv mitwirkt.
Antworten können unangenehm sein, das weiß das Forum.

Zu Punkt 2 habe ich meine two Cent beigetragen
Zu Punkt 1: kann sein, muss aber nicht. Wenn es nur eine Treppe hätte, würde ich es kaufen, mit dem Staffelgeschoss nicht. Wenn es den Stil einer symmetrischen Stadtvilla hätte, würde ich auch weiterschauen. Aber andere denken wieder konträr.
 
B

Baufie

Der würde nur das EG aufbocken, aber nicht den Höhenunterschied Straße - Einfahrt wegbügeln.
Was Du nicht sagst, bin ich jetzt ehrlich nicht draufgekommen...
Da fällt mir ehrlich nichts ein.

Das Haus hat ne Grundfläche von 11,13 m auf 9,57. Da brauch ich mindestens 140cbm Auffüllmaterial und ich denke nicht dass es da mit Erde getan ist, sondern da muss KFT rein. Bei einem Umrechnungsfaktor von 1,8 sprechen wir von 253 Tonnen Material.
Und ich sprech hier nur von der Hausfläche. Die Hof- und Eingangsfläche kommt da noch hinzu.

Und der Rest des Grundstücks soll wohl auch aufgefüllt werden. Das sind auch noch mal locker 300qm...
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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