C
CoolCat
Moin,
sehe ich das richtig, dass der Stichtag des Bauantrages für Antrag bei einem Neubau entscheidend ist, aber nicht die Beantragung selbst.
Sprich Bauantrag 2020 und eine Einreichung 2021 nach Fertigstellung und Einzug / Ummeldung ( binnen 3 Monate) sollte noch möglich sein?
Der Antrag selbst kann ja erst nach der Ummeldung gestellt werden.
sehe ich das richtig, dass der Stichtag des Bauantrages für Antrag bei einem Neubau entscheidend ist, aber nicht die Beantragung selbst.
Sprich Bauantrag 2020 und eine Einreichung 2021 nach Fertigstellung und Einzug / Ummeldung ( binnen 3 Monate) sollte noch möglich sein?
Der Antrag selbst kann ja erst nach der Ummeldung gestellt werden.