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Minado89
Ok genau wir beharren auf die Grundstücksgröße. Haben auf jedenfalls morgen einen Termin mit dem Bürgermeister und der Umlegungsfirma. Interesse seitens der Bürger ist großes da und unser Wunsch wäre es auch da zu bauen.Gut, also alles auf Freiwilligkeit (erstmal). Dann würde ich einfach mal sagen, die aufgestellten Spielregeln sind eher die Wunschvorstellung der Gemeinde, vor Verhandlung. Je nach Abwägung, wie viel Interesse die Gemeinde an dem Neubaugebiet hat und wie groß dein(e) Not/Wunsch zu Bauen ist, kann man dort durchaus pokern.
Dieser Hin- und Zurückkauf ist ja nonsens. Da würde ich zunächst darauf bestehen, dass nur die Teile abgekauft werden, die am Ende auch bei der Gemeinde bleiben sollen und für Straßen etc. notwendig sind. Heißt natürlich, du wirst finanziell an den Erschließungskosten beteiligt. Vielleicht am Ende ein Nullsummenspiel, das muss man konkret ausrechnen mit harten Fakten.
Zwingen kann man dich erstmal nicht, irgendwelche Spielregeln zu akzeptieren gegen deinen Willen. Das wäre erst im Rahmen einer Enteignung möglich, ein sehr langer und steiniger Weg.
Ja so sehe ich das auch damit dies Nonsens ist dieser hin und her Kauf Aber wenn die das so beschlossen haben komme ich wahrscheinlich nicht drüber weg. Außer sie machen eine Sonderregelung. Alles in allem wird es sowieso ein nullsumenspiel. Aber wollte ja noch wissen ob man mir die Mehrzuteilung verweigern kann? Und ob es da was gesetzliches gibt ?