Mehrzuteilung bei der Umlegung

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Minado89

Gut, also alles auf Freiwilligkeit (erstmal). Dann würde ich einfach mal sagen, die aufgestellten Spielregeln sind eher die Wunschvorstellung der Gemeinde, vor Verhandlung. Je nach Abwägung, wie viel Interesse die Gemeinde an dem Neubaugebiet hat und wie groß dein(e) Not/Wunsch zu Bauen ist, kann man dort durchaus pokern.

Dieser Hin- und Zurückkauf ist ja nonsens. Da würde ich zunächst darauf bestehen, dass nur die Teile abgekauft werden, die am Ende auch bei der Gemeinde bleiben sollen und für Straßen etc. notwendig sind. Heißt natürlich, du wirst finanziell an den Erschließungskosten beteiligt. Vielleicht am Ende ein Nullsummenspiel, das muss man konkret ausrechnen mit harten Fakten.

Zwingen kann man dich erstmal nicht, irgendwelche Spielregeln zu akzeptieren gegen deinen Willen. Das wäre erst im Rahmen einer Enteignung möglich, ein sehr langer und steiniger Weg.
Ok genau wir beharren auf die Grundstücksgröße. Haben auf jedenfalls morgen einen Termin mit dem Bürgermeister und der Umlegungsfirma. Interesse seitens der Bürger ist großes da und unser Wunsch wäre es auch da zu bauen.
Ja so sehe ich das auch damit dies Nonsens ist dieser hin und her Kauf Aber wenn die das so beschlossen haben komme ich wahrscheinlich nicht drüber weg. Außer sie machen eine Sonderregelung. Alles in allem wird es sowieso ein nullsumenspiel. Aber wollte ja noch wissen ob man mir die Mehrzuteilung verweigern kann? Und ob es da was gesetzliches gibt ?
 
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Fuchur

Wie gesagt, wenn du einfach nicht mehr verkaufst als den Straßenanteil, dann können sie sich auf die Hinterbeine stellen und schimpfen, es ist und bleibt dein Grund. Wenn es erstmal verkauft ist, dann kannst du gleichermaßen die Gemeinde zu nichts mehr zwingen. Das Risiko dabei ist, dass man dich vielleicht dann nicht mitspielen lässt. Deine Beschreibung klang aber nach erheblichem Mehraufwand, da wird sich schon eine Lösung finden, mit der beide Seiten leben können.
 
11ant

11ant

Aber wollte ja noch wissen ob man mir die Mehrzuteilung verweigern kann?
Andersherum wird ein Schuh daraus: für die 30%, die sie Deinem Grundstück wegnehmen wollen, um damit handeln zu können, sehe ich keine Grundlage. Die 25%, die bei der Umlegung in Erschließungsflächen fließen, halte ich (Straßenbäume und Besucherparkplätze inklusive) hingegen für ein übliches Maß.

Also, ich halte die Minderzuteilung, die über den Erschließungsflächen-Abschlag hinausgeht, für höchst fragwürdig - allerdings für von der "Vertragsfreiheit" gedeckt, daß ein Dummer das freiwillig trotzdem unterschreiben darf und es dann auch gilt.
 
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Fuchur

Nur dass wir uns richtig verstehen: Wir reden hier vom selben Stück Wiese oder willst du von der Gemeinde ein anderes Stück als Tauschgeschäft abkaufen?
 
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Minado89

Nur dass wir uns richtig verstehen: Wir reden hier vom selben Stück Wiese oder willst du von der Gemeinde ein anderes Stück als Tauschgeschäft abkaufen?
Im besten Falle ein „Tauschgeschäft „ aber das tut ja nichts zur Sache da bei eine Umlegung ja sowieso alles raus genommen wird und neu eingeworfen oder ?
 
F

Fuchur

ähm, nein! Das ist ein riesen Unterschied...

Wie wir ja gerade lange diskutiert haben, ist der Eigentümer König. Du in deinem Reich und der andere in seinem Reich. Genauso wenig wie du zum Vekrauf gezwungen werden kannst, kannst du die Gemeinde zwingen. Das geht dann nur gütlich. Und damit müssen es auch zwei Geschäfte sein, anders geht es gar nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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