Natürlich ist die Formulierung "Übertragung zwischen" geläufig.
So macht es keinen Unterschied, ob es "Übertragung zwischen Vater und Sohn" oder "Übertragung von Vater auf Sohn" heißt.
Da sind die Adressaten bzw. die Parteien ja gleich.
Aber die "Übertragung zwischen Verwandten" ist eben nicht gleich die "Übertragung von Verwandten auf einen Nicht-Verwandten", sondern gleich die "Übertragung von einem Verwandten auf einen anderen Verwandten".
Und wenn es bzgl. der Auslegung um mehrere 10.000 Euro geht, dann sollte sowas auch bitte richtig gemacht und formuliert sein.
Es geht ja nicht darum, etwas zwanghaft durchzusehen.
Nur ich hätte gerne eine "offizielle" Antwort oder eine Klarstellung.
Wenn es dann so ist, dann ist es so.
Aber die Begründung der KfW-Fachkräfte am Telefon, auf die Frage, in welcher Beziehung der Erwerb "zwischen Verwandten" vorliegt, dass ja sowohl ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schwiegereltern und Schwiegertochter als auch zwischen den Ehepartnern gegeben ist und somit ein Erwerb "zwischen Verwandten gerader Linie" natürlich gegeben ist, ist wohl etwas lachhaft.
Lägen solche Verwandtschaftsverhältnisse vor, hätte man wohl ein kleines Inzest-Problem.
Ich verstehe bei sowas einfach nur nicht, wieso bei solch wichtigen Sachen dermaßen geschludert wird.