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Alfgard
Es soll ja Grundstück. nicht gefördert werden, wenn die Immobilie im Wege der Schenkung oder eines Erbfalles "umsonst" auf die Person übergeht.Du denkst zu kurz, um KfW berechtigt zu sein muss ja eine Familie mit Kindern kaufen! Warum also sollte ein Schwiegersohn von den Schwiegereltern kaufen können ob es eine Tochter gibt.
Das wäre aber ja nur bei Übertragung auf das eigene Kinder der Fall.
Im Todesfall geht die Immobilie auf das eigene Kind über. Der Ehegatte wird, außer über einen möglichen Zugewinn, nicht berücksichtigt.
Der Ehegatte hat daher keinen Zugriff auf die Immobilie bei Schenkung oder Todesfall. Er wird schenkungs- und erbrechtlich nicht wie ein Verwandter behandelt.
Er ist im Prinzip erst mal ein "fremder Dritter".
Warum sollte er dann bei einem Kauf auf einmal so behandelt werden, wie ein Verwandter ersten Grades?
Das viele Ihre Immobilien jetzt an die Kinder verkaufen, da sie die je eh irgendwann bekommen würden und damit der Förderzweck wohl etwas zuwiderläuft leuchtet ein.
Aber die Hemmschwelle das eigene Haus an eine "nicht-verwandte" Schwiegertochter zu verkaufen, die dann ggf. sich scheiden lässt, dürfte bei den meisten Eltern wohl recht hoch sein.
Zumal bei einem solchen Verkauf andere Regelungen im Hinblick auf steuerliche Auswirkungen gelten.
Familienrechtlich wird auch nur die Schwiegertochter Eigentümerin. Insofern ist der Fall für den eigenen Sohn fast noch schlimmer, da er ja quasi sein mögliches Erbe nicht mehr bekommt.