Dein Argument passt aber nicht - seit dem neuen Bauvertragsrecht muss eine Dauer oder eine garantierte Bauzeit drin stehen.
In unserem GÜ-Vertrag steht, dass er 10 Monate nach Baubeginn Bezugsfertig und nach 12 Monaten komplett fertig dein wird. Und Baubeginn ist einen Monat nach erteilter Baugenehmigung. Er bzw. seine Subler können sich daher während der Bauzeit keine Zeit lassen.
Er kann nur die Baugenehmigung hinaus ziehen, indem er diesen erst später stellt. Sobald er aber diese hat muss er Gas geben.
Keine Schlecht-Wetter Formulierung drin? Ich wiederhole mich noch mal, da ich mehr schlechte als gute Baustellen in unserem Baugebiet sehe. Wenn es Probleme am Bau gib und/oder Zeitverzug auftritt wird der GU die Mannstärke nicht verdoppelt um deinen Termin zu halten, da zahlt er Dir lieber eine geringfügige Verzugsstrafe! Ist das bei dir auch geregelt gewesen. Was steht denn drin, wenn nach 12 Monaten nicht eingezogen werden kann? Nix?
In unserem GÜ-Vertrag steht, dass er 10 Monate nach Baubeginn Bezugsfertig und nach 12 Monaten komplett fertig dein wird. Und Baubeginn ist einen Monat nach erteilter Baugenehmigung. Er bzw. seine Subler können sich daher während der Bauzeit keine Zeit lassen.
Um noch mal Bezug auf meinen Nachbarn mit der 14 monatigen Bauzeit zu nehmen, der immer noch nicht fertig ist....
Ich kenne den GU Vertrag, da wir uns auch ein Angebot geben lassen haben.
Da Stand drin, Bauzeit 9 Monate ab Erhalt der Baugenehmigung zzgl. Schlechtwetter, ab 10 Monat Verzugsstrafe.
Die Baugenehmigung haben meine Nachbarn Januar 18 bekommen, losgegangen ist es im März 18 mit dem Tiefbau, Einzug bis jetzt offen.
Daher sage ich Dir, wenn nicht Gas gegeben werden kann, wird auch kein Gas gegeben. Da hilft dir der Vertrag wenig.
Aber malen wir den Teufel nicht an die Wand. Es kann ja alles gut laufen. Aber löse dich von diesem Vertrag insb. dem Fertigstellungstermin.