Fundamentverschalung aus Porotonsteinen

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D

Dipol

Ob das nur Wunschdenken ist oder der Fundamenterder doch entgegen leider üblicher Praxis normwidrig durch die Maurer "reingeworfen" wurde, lässt sich durch die Frage nach dem Abnahmeprotokoll klären.

Bei Elektro+ gibt es ein beschreibbares Abnahmeformular, welches noch durch Pläne und Detailfotos ergänzt werden muss.

Ich drücke beide Daumen, dass deine Erdungsanlage zu den normkonformen Ausnahmen gehört und die DIN 18014:2014-03 auch bei der Bodenplatte beachtet wird.

EDIT: Link zu Elektro+ wg. Forenregeln gelöscht
 
L

Leo

Ob das nur Wunschdenken ist oder der Fundamenterder doch entgegen leider üblicher Praxis normwidrig durch die Maurer "reingeworfen" wurde, lässt sich durch die Frage nach dem Abnahmeprotokoll klären.

Bei Elektro+ gibt es ein beschreibbares Abnahmeformular, welches noch durch Pläne und Detailfotos ergänzt werden muss.

Ich drücke beide Daumen, dass deine Erdungsanlage zu den normkonformen Ausnahmen gehört und die DIN 18014:2014-03 auch bei der Bodenplatte beachtet wird.

EDIT: Link zu Elektro+ wg. Forenregeln gelöscht
Ich fürchte unsere Erdungsanlage ist auch nicht nach DIN eingebaut worden. Ich werde demnächst nach dem Abnahmeprotokoll fragen, derzeit befinden wir uns im Innenausbau des Hauses.

Falls, wie ich vermute kein Protokoll angefertigt wurde, wie kann der GU nachbessern / den Mangel beheben?

@Golfi90 sorry fürs Thread kapern
 
D

Dipol

Falls, wie ich vermute kein Protokoll angefertigt wurde, wie kann der GU nachbessern / den Mangel beheben?
Nachträglich sind nur noch Notlösungen möglich.

Die beste Variante ist ein im Abstand von 1 m in 0,8 m Tiefe verlegter NIRO-Ringerder, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), der jedoch nachträglich nur mit Freilegen normkonform je 20 m Hausumfang mit dem im Fundament oder der Bodenplatte verlegten Rund- oder Bandstahl verbunden werden kann.

Sollte durch WU-Beton, Perimeterdämmung oder Glasschaumschotter eine erhöhte Erdfühligkeit vorliegen, wäre ein Ringerder, primär unterhalb der Fundamente, ohnehin auszuführen gewesen.

Die zweite Variante als Billig-Krückenlösung ist der Einbau eines NIRO-Tiefenerders mit im Blitzschutzbau empfohlenen 9 m Länge, dessen Erdausbreitungswiderstand aber einem normkonformen Fundament- oder Ringerder nicht gleichkommt und bei dem im Falle eines seltenen Direkteinschlags in eine Antenne oder Photovoltaik-Anlage die Blitzströme nicht flächig in Erde abgeleitet werden.

Gestern habe ich ein Richtfest besucht. An dem Bau war immerhin die Anschlussfahne aus NIRO, Prüfprotokoll mal wieder Fehlanzeige. Weder der GU noch ein Architekt als Gast, die beide qualitativ überdurchschnittlich bauen, kennen weder DIN 18014:2007-9 noch DIN 18014:2014-03.

12 Jahre später ist die DIN 18014 noch viel zu "neu" um sie zukennen, es ist zum Haare raufen! Elektrofachkräfte, denen ein Blick auf eine aus dem Boden ragende und womöglich schon rostende Anschlussfahne genügt um nie gesehene Erdungsanlage als Geistheiler für normkonform zu testieren, finden sich bekanntlich immer.
 
D

danixf

Ohne Abstandshalter "in den Graben werfen" ist nur mit NIRO, Werkstoffnummer 1.4571 (V4A), in unbewehrten Fundamenten zulässig. Falls das Fundament oder die Bodenplatte armiert wird, reicht auch das nicht, denn dann fehlen die Verschraubungen nach Max. 2 Metern.

Den Begriff Raketenwissenschaft kenne ich schon von einem anderen User, Zufall oder dein Alter-Ego? Zuständig für das Fundament sind die Maurer, für Fundamenterder seit DIN 18014:2007-09 nur noch konzessionierte EFK, welche die Ausführung messtechnisch und fotografisch dokumentieren müssen.

Eine Wette auf normkonforme Ausführung würdest du vermutlich nicht wagen, und falls du wie ich befürchte mit einem bekennenden "Praktiker" identisch bist, würde das schon aus Unkenntnis der aktuellen DIN 18014:2014-03 scheitern. Den Nachweis, dass du kompetent bist und ich falsch vermute, kannst du ganz simpel durch zeitnahe Beantwortung dieser Frage widerlegen: Was steht auf Seite 13 der DIN 18014:2014-03 in der ersten Textzeile?

Es steht einem Rohbauunternehmen frei auf einfachere Abschalungen zu verzichten. Aber dass der Fundamenterder oder auch nur die Anschlussfahne normkonform eingebaut wurden, ist ohne die vorgeschriebene Messdokumentation zu bezweifeln.
Wird alles stimmen was du hier sagst. Ich bezweifle, dass ich der bekannte "Praktiker" bin. Solange bin ich hier nun noch nicht. Raketenwissenschaft ist ein Wort, welches sicherlich mehr als 3 Leute benutzen. Ebenfalls bin ich auch keine EFK, die Tag ein und Tag aus Hausinstallation vornimmt und schon gar keine Blitzschutzbauten.
Natürlich wette ich nicht darauf. Denn eine normkonforme Ausführung in dieser Hinsicht wird in wie vielen Hausbauten vorgenommen? 1%? Wenn überhaupt... Und das ist der springende Punkt. Das Ding funktioniert halt immer. Wie viele Normen und Regeln haben wir hier in DE, die absolut unnötig sind? Ich zähle diese hier zwar nicht zu den absolut Unnötigen, aber ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will.
Viel Welle um nichts. Ich nehme an du arbeitest in der Branche und willst dich hier nur profilieren. Anders kann ich mir dieses Normen Geschwafel nicht erklären.

Entweder man lässt es darauf beruhen, weil es halt schlichtweg funktionieren wird oder man lässt es schriftlich festhalten für den Fall der Fälle.

Im Übrigen noch etwas. Habe ich schon mehrmals gehört.. Ob es hier bei dieser Norm nun zutrifft oder nicht weiß ich nicht. Aber Dipol sicherlich.

Praxistipp

Die Nichteinhaltung von DIN-Vorschriften ist gefährlich. Allerdings belegt das Urteil, dass DIN-Vorschriften – worauf der BGH schon häufig hingewiesen hat – keine Rechtsnormen sind, sondern allenfalls Empfehlungscharakter haben. Allerdings ist der Auftragnehmer gehalten, sich an den DIN zu orientieren. Das bedeutet allerdings nicht, dass von ihm verlangt wird, dass er den DIN-Normen blind vertraut. Wenn die Einhaltung der DIN keinen Sinn ergibt und der werkvertraglich geschuldete Erfolg dennoch zu erreichen ist, kann er abweichen. Allerdings trifft den Auftragnehmer in diesem Fall die Pflicht, den vermuteten Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik zu widerlegen und den Nachweis der Mangelfreiheit seiner Werkleistung zu erbringen.
Und zu deinem Fundamenterder.

https://www.hausbau-forum.de/threads/muss-die-Dämmung-unter-der-Bodenplatte-bis-an-die-Verschalung.31678/

Hier kommt der erst. Sieht für mich nicht so normkonform aus, aber der - wie heißt es so schön - werkvertraglich geschuldete Erfolg wird erreicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Dipol

Hier kommt der erst. Sieht für mich nicht so normkonform aus, aber der - wie heißt es so schön - werkvertraglich geschuldete Erfolg wird erreicht.
Keinen Schimmer von der maßgeblichen DIN 18014 und was nach der geschuldet ist, aber eine Meinung.

Mal Butter bei die Fische, was DIR an der Erdungsanlage konkret normwidrig erscheint. Die neuen Bilder sind für jeden Sachverständigen ein gefundenes Fressen, dass die werkvertraglich geschuldete Ausführung missachtet wurde. Nur welche?

Die zu benennen, lasse ich DIR den Vortritt, bevor ich weitere Schwafelkommentare abgebe, wie die Ausführung richtig gewesen wäre.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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