Was ich mich hier allerdings frage, weshalb die Gemeinde vor Verkauf nicht verpflichtet ist, einem über die deutlich höher liegende Straße zu informieren? Es war nie die Rede davon, dass es solche Unterschiede gibt. Vom Bauleiter habe ich jetzt erfahren, dass es bei unserem Grundstück wohl 1,50m Höhenunterschied sind. Kann man da die Gemeinde nicht in die Pflicht nehmen?