E
Escroda
da der Plan so ja eingereicht und genehmigt wurde?
Das ist ein Widerspruch. Vermutlich handelt es sich um das Freistellungsverfahren nach §67 Landesbauordnung. Die Gemeinde und/oder die Bauaufsichtsbehörde muss dann Nichts prüfen, da sie auch Nichts genehmigt. Verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften sind der Architekt und der Bauherr. Zu den Bauvorlagen gehört auch eine nachvollziehbare Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl-Berechnung. Wenn die passt und Du nicht wesentlich davon abweichen willst, brauchst Du Dir keine Sorgen machen.Sonst gab es keine Auflagen da es ein genehmigungsfreies Verfahren war?
Wenn auch die Ausschnitte aus den Plänen sehr sparsam gewählt wurden, sieht es für mich so aus, dass Du von der 20%-Grenze weit entfernt bist. Das sollte aber auch in den Bauvorlagen nachgewiesen sein. Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass niemand nachmessen kommt, es sei denn, Du übertreibst maßlos mit dem Pflastern.