Grundflächenzahl Außenanlagen versickerungsfähiges Pflaster

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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Escroda

da der Plan so ja eingereicht und genehmigt wurde?
Sonst gab es keine Auflagen da es ein genehmigungsfreies Verfahren war?
Das ist ein Widerspruch. Vermutlich handelt es sich um das Freistellungsverfahren nach §67 Landesbauordnung. Die Gemeinde und/oder die Bauaufsichtsbehörde muss dann Nichts prüfen, da sie auch Nichts genehmigt. Verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften sind der Architekt und der Bauherr. Zu den Bauvorlagen gehört auch eine nachvollziehbare Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl-Berechnung. Wenn die passt und Du nicht wesentlich davon abweichen willst, brauchst Du Dir keine Sorgen machen.
Wenn auch die Ausschnitte aus den Plänen sehr sparsam gewählt wurden, sieht es für mich so aus, dass Du von der 20%-Grenze weit entfernt bist. Das sollte aber auch in den Bauvorlagen nachgewiesen sein. Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass niemand nachmessen kommt, es sei denn, Du übertreibst maßlos mit dem Pflastern.
 
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lesmue79

Ehrlich gesagt glaube ich das der Architekt nicht sonderlich motiviert war, da ich ihm im Bezug auf Positionen des Hauses und Co. schön viel Arbeit abgenommen habe.

Im Endeffekt hat der sein Geld dadurch verdient das er seine Unterschrift unter den Bauantrag gesetzt hat, und das Höhenniveau eingemessen hat der Rest kam durch die Fertighausfirma und meine Zuarbeit.

Ich hoffe die jetzigen Screenshots taugen mehr.

Prinzipiell ist mir schon mal aufgefallen das im Lageplan im Gegensatz zum Bebauungsplan zum Nachbarn/Grenzbebauung im Lageplan ein Grenzfenster von 3m eingetragen ist, wohingegen im Bebauungsplan nur im Bereich der Straßenfront die 3m bis zum Baufenster ausgewiesen sind.

Somit würden das Carport und der Schuppen im normalen Baufenster liegen und nicht im nicht überbaubaren 3m Bereich weil's den zum Nachbarn laut Bebauungsplan ja gar nicht gibt?
grz-aussenanlagen-versickerungsfaehiges-pflaster-337620-1.png

grz-aussenanlagen-versickerungsfaehiges-pflaster-337620-2.png
 
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Escroda

Ehrlich gesagt glaube ich das der Architekt nicht sonderlich motiviert war
Wenn das der originale Eingabeplan war und der originale Flächennachweis, hast Du wohl recht. Sowohl Berechnung als auch Lageplan sind Fehler- und lückenhaft. Kannst froh sein, dass die Gemeinde kein genehmigungsverfahren verlangt hat.

Ich hab' jetzt keine Lust nachzurechnen, zumal es den Bebauungsplan anscheinend nicht online gibt, aber überschläglich sehe ich keine Probleme. Was befürchtest Du jetzt konkret?
 
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lesmue79

Muss ich halt noch mal so fragen von der Interpretation würde das bedeuten daß alles was zum Hauptgebäude gehört und im Eigentlichen Baufenster liegt die 0.3 als Geschossflächenzahl einhalten muss außer Nebenanlagen wie Carport, Hofeinfahrt bzw wenn ich die dazurechne dürften es auch 0.45 sein?

Und alles was ich in diesem 3m Grenzbereich (also im nicht überbaubaren Bereich) zur Straße hin pflastern will darf maximal 20% der gesamten nicht überbaubaren Fläche ausmachen?
 
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Escroda

Grundflächenzahl I: Wohnhaus+Terrasse=120m²+28m²=148m²; 148m²/668m²=0,222<0,3 => passt
Grundflächenzahl II: Grundflächenzahl I + Überdachung + Carport + Geräteraum + Zufahrt = 148m²+11m²+33m²+12m²+80m²=284m²; 284m²/668m²=0,425<0,45 => passt
Zusatzbedingung: Flächenversiegelung außerhalb Baufenster/ nicht überbaubare Fläche = 20m²/168m²=0,119=11,9%<20% => passt
Wenn Du meine Schätzwerte mit den tatsächlichen tauschst, bekommst Du die genauen Werte. Aber selbst die Grundflächenzahl II hat noch Luft nach oben und es geht ja nicht mehr um die Erlangung einer Genehmigung, oder?
 
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lesmue79

Super danke für die Erklärung jetzt habe ich es gerafft... Und es passt alles soweit ...
Außerdem ist die Baugenehmigung ist ja bereits vorhanden.
Ich wollte mich nur noch mal absichern , wund nicht irgendwelche Pflasterflächen planen/umplanen die ich dann auf einmal wieder rausreißen kann wenn nach 2 Jahren mal einer vom Bauamt dabei schaut oder Luftbilder gemacht werden. Ich danke Dir für Deine Hilfe
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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