Der GF des beauftragten Bauunternehmens meinte, dass auf Grund der Statik, im Dachgeschoss statt Trockenbau nun massive Wände gebaut werden müssten. Die Mehrkosten bezifferte er erst mit knapp 1000 €, zwei Tage später waren es dann 3.802 €, da er einen Balken bei der ersten Berechnung vergessen hätte. Hinzu kam noch eine aus seiner Sicht notwendigen Änderung im Spitzboden mit ca. 1400 € Mehrkosten. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass wir nicht bereit sind diese Mehrkosten zu tragen, da die Änderungen keine Bauherrenwünsche sind und die Statik eine vom ihm beauftragte Architektin berechnet hatte.
Habt ihr den Bauvertrag überhaupt gelesen?
Scheint nicht so zu sein.
Um mal aus eurer Bauleistungsbeschreibung zu zitieren:
"Im Festpreis nicht enthalten sind Mehrkosten, die aus statischen oder energetischen Gründen erst nach Anfertigung der Statik und der Ausführungsplanung erkennbar werden. "
Dieser Passus findet sich in nahezu jeder beliebigen Bauleistungsbeschreibung. Der GU rechnet erfahrungsgemäß mit einer bestimmten Menge an Baustahl bzw. Beton. Wenn das nicht ausreicht, muss die Bauherrschaft den Rest bezahlen. Wie sollte es auch anders sein? Der GU ist ja normalerweise kein Hellseher und weiß nicht auf das kg wieviel Baustahl verbaut werden muss, ohne statische Berechnung.
Ganz ehrlich, der GU scheint ja wirklich ein Idiot zu sein, aber wenn ihr Forderungen stellt, welche ganz klar nicht von der Bauleistungsbeschreibung gedeckt sind, dann seid ihr aus meiner Sicht schon mitschuldig, wenn der GU auf Stur stellt.