Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein

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Y

ypg

Insolvenz ist keine frei wählbare Option - da gibt es Kriterien für, und die sind erfüllt oder nicht. "Vorbereiten" müßte er somit die Tatsache der Insolvenz, das wäre aber wiederum ein insolvenzrechtliches Vergehen.
So hat sich die TE aber ausgedrückt. Das Zitat "vorbereiten" kommt von ihr, nicht von Katja.

Handelt es sich nicht um die Firma Wxx Massivhaus e.K. ? Genau diese Firma hat doch ihre Bauleistungsbeschreibung, Referenzhäuser, etc. So der Internet-Auftritt.

Es ist doch hier ein GÜ... der GÜ, mit dem ihr den Vertrag habt, oder?????
 
Y

ypg

Ah... ok... ich verstehe... Herr xxx ist ein Vermittler. So wird hier wohl auch ein ganz unpassender Schuh draus.

"Der Generalauftragnehmer übernimmt das gesamte Baumanagement. Gesamtregie, Vergabe, Bauleitung und Gewährleistung aus einer Hand garantieren eine hohe Ausführungs-qualität bei garantierter Bauzeit. Bedingt durch eine langjährige Zusammenarbeit stehen für alle Gewerke bewährte und kompetente Partner zur Verfügung." Quelle Wxx Massivhaus
 
11ant

11ant

So hat sich die TE aber ausgedrückt. Das Zitat "vorbereiten" kommt von ihr, nicht von Katja.
Ich hatte Katjas Frage zitiert - nicht behauptet, die ursprüngliche Aussage stamme von ihr.

Ah... ok... ich verstehe...
Da bist Du weiter als ich - ich verstehe nichts: Herr XXX ist der GU, Herr XYZ vermittelt - aber wozu braucht man den hier, und welcher der Herren ist der Vertragspartner der TE ? (derjenige mit der neuen Firma ist ja der GU, nicht der Vermittler).
 
A

arnonyme

Der GF des beauftragten Bauunternehmens meinte, dass auf Grund der Statik, im Dachgeschoss statt Trockenbau nun massive Wände gebaut werden müssten. Die Mehrkosten bezifferte er erst mit knapp 1000 €, zwei Tage später waren es dann 3.802 €, da er einen Balken bei der ersten Berechnung vergessen hätte. Hinzu kam noch eine aus seiner Sicht notwendigen Änderung im Spitzboden mit ca. 1400 € Mehrkosten. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass wir nicht bereit sind diese Mehrkosten zu tragen, da die Änderungen keine Bauherrenwünsche sind und die Statik eine vom ihm beauftragte Architektin berechnet hatte.
Habt ihr den Bauvertrag überhaupt gelesen?
Scheint nicht so zu sein.
Um mal aus eurer Bauleistungsbeschreibung zu zitieren:
"Im Festpreis nicht enthalten sind Mehrkosten, die aus statischen oder energetischen Gründen erst nach Anfertigung der Statik und der Ausführungsplanung erkennbar werden. "

Dieser Passus findet sich in nahezu jeder beliebigen Bauleistungsbeschreibung. Der GU rechnet erfahrungsgemäß mit einer bestimmten Menge an Baustahl bzw. Beton. Wenn das nicht ausreicht, muss die Bauherrschaft den Rest bezahlen. Wie sollte es auch anders sein? Der GU ist ja normalerweise kein Hellseher und weiß nicht auf das kg wieviel Baustahl verbaut werden muss, ohne statische Berechnung.

Ganz ehrlich, der GU scheint ja wirklich ein Idiot zu sein, aber wenn ihr Forderungen stellt, welche ganz klar nicht von der Bauleistungsbeschreibung gedeckt sind, dann seid ihr aus meiner Sicht schon mitschuldig, wenn der GU auf Stur stellt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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