Dann will ich mal hoffen, dass von der Gegenseite kein Vertreter hier mitliest.Na sicher werden wir ihm das nicht mitteilen. Es gibt keine Kommunikation zwischen uns und dem BU, nur über die Anwälte.
Du scheinst aber schon noch tief in der Sache drin zu stecken, wenn du immer "wir" sagst. Ich schätze, es wird eine Menge Kommunikation gegeben haben zwischen den Kindern und dem Bauunternehmen, von dessen Inhalt nur die stille Post berichten kann. Lesen die Kinder hier zumindest mit?Und wenn schon, dann kennt er meine Meinung. Im Übrigen bin ich nicht der AG, sondern meine Kinder.
Ein Glaube ist was für die Kirche. Im Thema Gerechtigkeit haben persönliche Gefühle und Emotionen keinen Platz, es geht rein um die (hier schwammige) Sachlage.Nein das ist es sicher nicht. Ich glaube nur dummerweise noch an Gerechtigkeit.
Hat dein Anwalt das gecheckt? Gem. 2.2 eures Vertrages ergibt sich ja eine Rangfolge der Vertragsgrundlagen, und da wir das Baugesetzbuch offensichtlich zuletzt aufgeführt. Ich würde das so interpretieren, dass der Mängeleinbehalt gem. Baugesetzbuch dann nur gegeben ist, wenn im zuvor aufgezähltem Regelwerk keine Bestimmungen dazu enthalten sind.
Liebe Hausbau2019, ich verstehe deine Situation sehr und ich fühle mit dir, aber solche Ausrutscher wie diesen hier, die gehn garnicht:Meine Kinder haben keine Kommunikation zum BU, bisher lief das alles über mich mit Vollmacht meiner Kinder.
Klar passiert so eine Aussage im Eifer des Gefechtes mal, aber wenn du die schon hier solche dummen kindischen Trotzansagen runtertipperst, was machst du dann erst bei persönlichen Gesprächen, oder sogar vor Gericht, wenn die Gegenseite mal einen Sachverhalt verdreht?Und wenn schon, dann kennt er meine Meinung. Im Übrigen bin ich nicht der AG, sondern meine Kinder.