Ich habe es als Antwort zu meine Bauvoranfrage erhalten. "beantragte Vorhaben nach den Vorschriften des §35 (2) Baugesetzbuch zulässig ist, wenn die erforderliche Naturschutzgenehmigung erteilt wird"
Ich verstehe es nicht wirklich.
1. Du willst dort bauen, wo es Grundstück. nicht zulässig ist. Außenbereich bedeutet, dass dort Landwirte, Kiesgruben, Fischereibetriebe o.ä. bauen dürfen. Ansonsten würde ja jeder sein Haus ins nirgendwo bauen können. Mit dem 35er wird eine Zersiedelung vermieden.
2. Du hast das große Glück, dass Du dort trotzdem Dein Häuschen bauen darfst. Bekommst eine Ausnahmegenehmigung.
3. Die Genehmigung bekommst Du nur, wenn Du eine positive Naturschutzgenehmigung bekommst. Ich habe aber ehrlich gesagt, keine Ahnung davon - in MV erst recht nicht. Schau mal im NatSchAG M-V nach oder frag Deinen Architekten. Der muss es wissen.