Einfamilienhaus, Grundstück mit Nordausrichtung?

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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nordanney

Ich habe es als Antwort zu meine Bauvoranfrage erhalten. "beantragte Vorhaben nach den Vorschriften des §35 (2) Baugesetzbuch zulässig ist, wenn die erforderliche Naturschutzgenehmigung erteilt wird"
Ich verstehe es nicht wirklich.
1. Du willst dort bauen, wo es Grundstück. nicht zulässig ist. Außenbereich bedeutet, dass dort Landwirte, Kiesgruben, Fischereibetriebe o.ä. bauen dürfen. Ansonsten würde ja jeder sein Haus ins nirgendwo bauen können. Mit dem 35er wird eine Zersiedelung vermieden.
2. Du hast das große Glück, dass Du dort trotzdem Dein Häuschen bauen darfst. Bekommst eine Ausnahmegenehmigung.
3. Die Genehmigung bekommst Du nur, wenn Du eine positive Naturschutzgenehmigung bekommst. Ich habe aber ehrlich gesagt, keine Ahnung davon - in MV erst recht nicht. Schau mal im NatSchAG M-V nach oder frag Deinen Architekten. Der muss es wissen.
 
kaho674

kaho674

Wir haben auch im Außenbereich gebaut. Dafür brauchten wir die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Die hat eine "Bewertung des Eingriffs in die Natur" verlangt. Das durften wir zum Glück selbst machen. Wäre sonst wieder teuer geworden.

Dafür wird der Eingriff in die Natur nach festen Punkten bewertet.

Das sah am Ende so aus:
einfamilienhaus-grundstueck-mit-nordausrichtung-343925-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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