Ärger mit dem Bauträger wissen nicht mehr weiter

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Y

ypg

Ist wohl eher ein GU, oder?

Der Bauträger hat uns eigentlich schon Erledigung in KW 36 versprochen es ist nichts passiert daraufhin haben wir nachgefragt und die Info bekommen, das der Handwerker noch im Urlaub sei und aber am 07.09.19 kommt.
Das liest sich für mich, dass Ihr die offizielle Form nicht gewahrt habt und somit der BU keinen Handlungsbedarf sieht.

KW 36 war letzte Woche. Der Handwerker hatte bis letzten Samstag noch Urlaub und heute ist Montag und Du grübelst.
Ob Du nun hingehalten wirst oder nicht:

Mängelrüge schriftlich mit Einschreiben und möglichen Fristen an den BU.
Wenn da nichts passiert, dann abmahnen. Erst danach kann man selbst auf Kosten des BUs einen Handwerker beauftragen.
Richtiges Mängelrügen steht im Netz.

Anwalt habe ich mittlerweile in Betracht gezogen da ich nicht mehr anders weiter weiß, wäre aber die letzte Möglichkeit...
Der würde jetzt auch noch nichts anderes machen können.
Weißt du zufällig wie das aussieht, wenn wir die Sachen jetzt an eine externe Firma vergeben bezüglich der Gewährleistung?
S.o.

Die Mängelrüge ist ein Prozess. Wenn Du Dich nicht daran hältst, muss sich der andere auch nicht daran halten. Ganz einfach.
Was da noch so alles abgelaufen ist, dass Ihr in einem Haus mit feuchtem Keller sitzt, ist eh Vergangenheit. Ich sag ja immer: baut keinen Keller, dann wird er auch nicht nass.
Zu den anderen Mängeln: die sind wohl bei der Übergabe schriftlich festgehalten worden?
Wann war die denn?
 
E

Eni1990

Ist wohl eher ein GU, oder?



Das liest sich für mich, dass Ihr die offizielle Form nicht gewahrt habt und somit der BU keinen Handlungsbedarf sieht.

KW 36 war letzte Woche. Der Handwerker hatte bis letzten Samstag noch Urlaub und heute ist Montag und Du grübelst.
Ob Du nun hingehalten wirst oder nicht:

Mängelrüge schriftlich mit Einschreiben und möglichen Fristen an den BU.
Wenn da nichts passiert, dann abmahnen. Erst danach kann man selbst auf Kosten des BUs einen Handwerker beauftragen.
Richtiges Mängelrügen steht im Netz.


Der würde jetzt auch noch nichts anderes machen können.

S.o.

Die Mängelrüge ist ein Prozess. Wenn Du Dich nicht daran hältst, muss sich der andere auch nicht daran halten. Ganz einfach.
Was da noch so alles abgelaufen ist, dass Ihr in einem Haus mit feuchtem Keller sitzt, ist eh Vergangenheit. Ich sag ja immer: baut keinen Keller, dann wird er auch nicht nass.
Zu den anderen Mängeln: die sind wohl bei der Übergabe schriftlich festgehalten worden?
Wann war die denn?
Ich hab ihm gestern eine E-Mail (mite Lesebestätigung) geschrieben mit der Info, dass er sich diese Woche darum kümmern soll und ihn darauf hingewiesen, dass er im Verzug ist. Und das wenn nichts passiert wir erwägen rechtliche Schritte einzuleiten. Aufgrund meiner E-Mail hat er gestern Abend meinen Mann angerufen und uns runterlaufen lassen was wir für Unmenschen sind. Das er mit keinem anderen Bauherren Probleme hat nur mit uns. (Meine E-Mail war ganz freundlich geschrieben) Reicht das oder brauch ich da noch mal ein extra Mängelrüge schreiben? Was kommt in die Abnahme rein wenn er sich bis Freitag nicht meldet (wovon ich ausgehe)?
 
B

brotpeter

Mängelrüge schriftlich mit Einschreiben und möglichen Fristen an den BU.
Ich hab ihm gestern eine E-Mail (mite Lesebestätigung) geschrieben mit der Info, dass er sich diese Woche darum kümmern soll und ihn darauf hingewiesen, dass er im Verzug ist. Und das wenn nichts passiert wir erwägen rechtliche Schritte einzuleiten. Aufgrund meiner E-Mail hat er gestern Abend meinen Mann angerufen und uns runterlaufen lassen was wir für Unmenschen sind. Das er mit keinem anderen Bauherren Probleme hat nur mit uns. (Meine E-Mail war ganz freundlich geschrieben) Reicht das oder brauch ich da noch mal ein extra Mängelrüge schreiben? Was kommt in die Abnahme rein wenn er sich bis Freitag nicht meldet (wovon ich ausgehe)?
Das einzig korrekte Vorgehen ist wie ypg es beschrieben hat... Mängelrüge schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) mit entsprechenden Fristen.
Alles andere (Email, Telefon, ...) ist nicht verwertbar wenn es hart auf hart kommt.

Den Anruf von gestern kannst du vergessen, das ist nur Show... Spiel es ganz sachlich runter. JEDEN Mangel schriftlich rügen!
Der Unternehmer hat das Recht die Leistung zu erbringen. Dieses Recht musst du ihn einräumen (natürlich mit vernünftigen Fristen). Nimmt er dieses Recht nicht wahr kannst du die Leistung anderweitig einkaufen. Hierzu würde ich mich jedoch rechtlich beraten lassen.

Die Abnahme würde ich vor dem Hintergrund, dass Wasser im Keller ist, verweigern. (mit Verweis auf schwerwiegende Mängel) Das Haus ist in dem Zustand so nicht abnahmefähig...
Er kann euch nicht zwingen abzunehmen
Sobald ihr Abgenommen habt seid ihr in der Beweispflicht!

Und bloß keinen Euro mehr überweisen bevor nicht alle Mängel vom Tisch sind! Das ist leider das einzige was zieht.
 
B

brotpeter

Wenn ich mich recht entsinne und sich die Gesetzmäßigkeiten nicht geändert haben, dann ist die Abnahme doch schon längst mit Einzug geschehen.
Kommt immer auf den Vertrag an... wir haben seiner Zeit eine förmliche Abnahme vereinbart. Und an dem Termin dann entsprechend agiert.

@Threadersteller
Am besten mal viel Google bemühen wie so ein Abnahmeprotokoll aussehen kann. Da findest du auch viele Punkte auf welche die achten solltest.
Das Protokoll muss im übrigen nicht vom BU unterschrieben werden Es dient der Dokumentation. Alles was darin festgehalten wird ist er in der Beweispflicht, korrekt gearbeitet zu haben.

Auf den Abnahmetermin sollte man sich sehr gut vorbereiten! Eine Abnahme verweigern würde ich im übrigen erst am Ende des Schauspiels

Viel Erfolg!
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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