Ist wohl eher ein GU, oder?
Der Bauträger hat uns eigentlich schon Erledigung in KW 36 versprochen es ist nichts passiert daraufhin haben wir nachgefragt und die Info bekommen, das der Handwerker noch im Urlaub sei und aber am 07.09.19 kommt.
Das liest sich für mich, dass Ihr die offizielle Form nicht gewahrt habt und somit der BU keinen Handlungsbedarf sieht.
KW 36 war letzte Woche. Der Handwerker hatte bis letzten Samstag noch Urlaub und heute ist Montag und Du grübelst.
Ob Du nun hingehalten wirst oder nicht:
Mängelrüge schriftlich mit Einschreiben und möglichen Fristen an den BU.
Wenn da nichts passiert, dann abmahnen. Erst danach kann man selbst auf Kosten des BUs einen Handwerker beauftragen.
Richtiges Mängelrügen steht im Netz.
Anwalt habe ich mittlerweile in Betracht gezogen da ich nicht mehr anders weiter weiß, wäre aber die letzte Möglichkeit...
Der würde jetzt auch noch nichts anderes machen können.
Weißt du zufällig wie das aussieht, wenn wir die Sachen jetzt an eine externe Firma vergeben bezüglich der Gewährleistung?
S.o.
Die Mängelrüge ist ein Prozess. Wenn Du Dich nicht daran hältst, muss sich der andere auch nicht daran halten. Ganz einfach.
Was da noch so alles abgelaufen ist, dass Ihr in einem Haus mit feuchtem Keller sitzt, ist eh Vergangenheit. Ich sag ja immer: baut keinen Keller, dann wird er auch nicht nass.
Zu den anderen Mängeln: die sind wohl bei der Übergabe schriftlich festgehalten worden?
Wann war die denn?