11ant
Ich denke nicht, daß es für einen Statiker gesetzliche Leistungsfristen gäbe. Aus meiner Sicht - wohlgemerkt keine Juristenmeinung - ist das ein gewöhnlicher Dienstleistungsvertrag, d.h. erst einmal eine Reklamation mit angemessener Fristsetzung angesagt, d.h. ein Storno wohl auch erst als Folge einer verstrichenen Nachfrist angemessen.