Einfamilienhaus (2Etagen+Wohn-Keller+ausgebautes Dach) etwa 200qm -Änderungen

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G

grericht

Ich hab mich jetzt noch mal hingesetzt und alte Entwürfe von uns angeschaut. Der mit dem wir vor 3 Monaten zum Architekten sind ist mir wieder eingefallen. (der aber dann verändert wurde um die Treppe in die Mitte zu rücken um sie bis ins Dach als vollwertige Treppe zu bauen ohne an den Dachschrägen anzustoßen; außerdem war die Idee die Treppe durchs ganze Haus aus Beton zu bauen und leichter mittels vorgesetzter Wände mit Türen trennen zu können - wobei das eigentlich nie aufgegangen ist. Nun fällt die Überlegung der Haustrennung ja weg)
Ich hab ihn mal noch etwas angepasst an die hier empfohlenen Treppenmaße (zumindest habe ich das versucht).
Rausgekommen ist das angefügte. Der Eingangsbereich/Garderobe/Windfang und WC sind noch sehr kritisch. Die Garderobe ist mir eigentlich zu klein und Schlauchig (wenn Schuhe auf der einen und Sachen auf der anderen Seite hängen) und die kleine Ecke wäre wie ein kleiner Wandschrank für Hängesachen. Das WC ist auch grenzwertig klein.
Die sonstige Aufteilung ist so wie wir sie ursprünglich wollten. Dargestellt ist die Treppe aus dem Keller. Diese kann unten am Antritt (Planunten) 2-fach gewendelt und somit noch länger sein. Oben könnte sie dadurch eventuell sogar noch mehr zurückgezogen werden.
Die Treppe nach oben hab ich mir vorgestellt dann nicht gerade mit angewendeltem Antritt drüber zu setzen. Also wie jetzt die Kellertreppe eingezeichnet ist aber den Antritt noch bis zur WC Tür anwendeln und oben gerade auslaufen.
Die Treppe ind DG dann sogar noch ein wenig weiter nach Planoben geschoben und lediglich den Antritt normal anwendeln.
Ist das verständlich?
Was gibt es für Meinungen zu dem Grundriss?
Im Keller bekommt man damit 4 etwa gleichgroße Zimmer ohne Durchgangszimmer.
Im OG/DG hat man quasi auch alle Freiheiten. Wenn wir das Ankleidezimmer wollen kann der Plan so bleiben und das Schlafzimmer braucht keinen Zugang mehr über das Arbeitszimmer (wobei und das nicht stört - Das ist übrigens ein reines Elternarbeitszimmer - weil hier kommentiert wurde, dass wir beim Hausaufgaben machen durch das Zimmer ins Schlafzimmer müssen. Hausaufgaben werden dort keine gemacht.) Wenn wir das AZ als Durchgangszimmer zum Schlafzimmer wollen und die Ankleide weg soll, braucht der Grundriss nur von links nach rechts gespiegelt werden.
Im Dach wäre (wenn das Dachgeschoss ohne Dachschrägen auskommt also das Dach darauf kommt) genug Platz für ein 2. Bad mit Dusche.
Und wir hatten den Grundriss im EG auch schon mit kleinem HTR wenn die Wand zum WZ verschoben wird und neben dem Bad noch die Technik in einen kleinen Raum kommt. Dann könnten wir sogar auf den Keller verzichten - was wir aber nicht wollen.

EDIT: die Wand die die Treppe vom WZ trennt ist eher ein Geländer mit etwa 1m Höhe. Das sollte ja das Wohnzimmer etwas beruhigen? Wobei wohl eh sehr selten aus dem Keller jemand hoch kommt.
Ein Fester würde ins Treppenhaus auch noch kommen.
Leider hatten wir in dem Plan nie einen guten Platz für eine Speisekammer. Aber die würden wir auch nicht so sehr vermissen.
efh-2etagenwohn-kellerausgebautes-dach-etwa-200qm-aenderungen-353249-1.jpg
 
A

Altai

Was hier noch gar nicht kam, oder ich habe es übersehen... ihr habt doch noch das Hinterhaus. Wollt ihr das gar nicht in die Überlegungen einbeziehen? Soll das jetzt erst mal leer stehen? Das tut dem Haus doch auch nicht gut, es müsste zumindest halbwegs geheizt werden. Vielleicht kann es als Ferien/Gästewohnung herhalten? Oder für die großen Familienfeiern, so dass man nicht im Haupthaus den Tisch für 20 Leute unterbringen muss? Braucht ihr ein Büro?

Wenn ihr "für später" plant, vielleicht, dass ein Kind mit auf dem Grundstück wohnt... denkt an dieses Gebäude - und dampft euer "Haupthaus" auf die jetzt notwendige Größe ein! ...

Oder überlegt noch einmal ein "Gesamtkonzept", also wie man das vorhandene Gebäude integrieren kann. Die Quadratmeter Wohnfläche stehen da und sind auch bezahlt (Modulo eventueller Umbauten/Renovierungen).
Ich habe das schon auf Seite 3 geschrieben. Schade, dass es darauf zu keiner Reaktion kam, nur jetzt, sechs Seiten später "wollen wir nicht".
Das Hinterhaus ist nun mal da, anstatt nun das neue Haus auf das Grundstück zu quetschen, sollte man wirklich über ein Ensemble-Konzept nachdenken. Ein Grundstück mit Hinterhaus ist nicht 0815, deswegen sollte man auch mal ungewöhnliche Wege denken.
 
G

grericht

Ich habe das schon auf Seite 3 geschrieben. Schade, dass es darauf zu keiner Reaktion kam, nur jetzt, sechs Seiten später "wollen wir nicht".
Das Hinterhaus ist nun mal da, anstatt nun das neue Haus auf das Grundstück zu quetschen, sollte man wirklich über ein Ensemble-Konzept nachdenken. Ein Grundstück mit Hinterhaus ist nicht 0815, deswegen sollte man auch mal ungewöhnliche Wege denken.
Hallo Altai. Ich habe deinen Kommentar auf Seite 3 gelesen und ich meine auch darauf reagiert. Aber nur kurz. Deswegen noch ein paar Worte mehr:

Wir haben das Grundstück vor fast 2 Jahren gekauft weil uns Lage und vor allem das Hinterhaus sehr gut gefallen haben. Waren aber sehr blauäugig und haben (zu einem brauchbaren Preis) gekauft ohne große Prüfung.
Finanziell wurde uns dann recht schnell von eine Sanierung zu Wohnraum abgeraten. Dazu kommt, dass in einem Teil auch mal Stall war und eine recht hohe/ungesunde Nitratbelastung in den Wänden zu erwarten ist.
Das wichtigste war aber: es ist nicht unterkellert und bietet 2 Etagen a 4,5*~16m Innenmaß. Dabei gibt es im Haus nur 2 Nichttragende aber wichtige Versteifungswände die das Gebäude quasi dritteln (die Wände sind in beiden Etagen).
Wir sehen ohne Bauantragspflichtgen Anbau keine Möglichkeit dieses Hinterhaus als 5 köpfige Familie bewohnbar umzubauen. Vor allem wenn man den Stall (1/3 der unteren Etage) als Wohnraum ausspart. Diesen Bauantrag werden wir aber auf längere Sicht nicht erhalten! Grundstücksrechtlich ist die Sache schwierig. 2/3 der Rückwand des Hinterhauses sind eine Komunwand mit dem Nachbarhaus. Es gibt keine Grenzsteine aber nach meinen ausmessungen steht diese Wand genau auf der Grundstücksgrenze und auf 2/3 ist unser Dach nur daran angebaut. Es gibt keine eigene Wand! Das schlimme: in dieser Wand sind 3 Öffnungen/Fenster. Einmal innerhalb unseres Hauses zugemauert und 2 mal darüber. Diese scheinen also beim Bau mit eingebaut worden zu sein, ohne dass diese in der damaligen Baugenehmigung beantragt waren. Ich glaube auch 1902/1903 wäre dies nicht statthaft gewesen. Heute ist es ein NoGo und verhindert quasi die bewohbarmachung weil die Brandwand unerlaubte Öffnungen hat. Den Nachbareigentümer zu verpflichten diese zu schließen ist Ziel. Es handelt sich aber um ein Immobilienunternehmen. Ich glaube dies wäre ein langwiriger und wohl juristisch zu klärender Prozess. Das würde wohl verhindern, dass wir bis spätestens 2021 (eigentlich war 2020 erklärtes Ziel) einziehen. Wahrscheinlich hätten wir dann noch Nichtmal einen Bauantrag bewilligt und könnten wenn dies bis 2020 nicht geschehen ist kein Baukindergeld (immerhin 36k Eur) beantragen. Dazu kommt, dass Uns trotz Anbau (wenn dieser nicht groß wird) die Lagerflächen und ausbaufähigen Wohnreserven ausgehen. Die Option also neu zu bauen und Genehmigungsfrei das Dach am Hinterhaus zu decken ist entstanden. Gerne darf beim Neubau das Hinterhaus eine Rrolle spielen. Wir meinen, dass im Blick zu haben und finden diesen "Hof/Gartencharakter" zwischen den Häusern recht attraktiv.
Wir sind aber sehr offen für andere Vorschläge und Ideen!
Wichtig ist und halt, dass wir auch noch sonnigen Boden erhalten und haben es deswegen für sinnvoll erachte, den Neubau klein und möglichst weit in den Norden zu schieben.
 
G

grericht

Kommt für uns eigentlich nicht in Frage. Für 15k bekommen wir das Dach gedämmt und schick gedeckt und damit gesichert. Es ist mittlerweile komplett entkernt (das habe ich das letzte Jahr neben der Fällung von 3 20m Birken und 5 15m Fichten gemacht).
Die Garage/Stall nutzen wir jetzt schon und der Rest kann Ausbaureserve, Lager, kleine Gewerke,... Irgendwann genutzt werden).
Abriss schafft uns eigentlich nur Kosten (für Abriss und bauschutt), 75 qm Grundfläche die ganzjährig verschattet sind und wir auf einem Drittel in zwei Richtungen Sichtschutz bauen müssen.
Was habe es denn für Gründe zum Abriss?
 
A

Altai

@grericht , vielen Dank für die Ausführungen. Das lässt die Sache natürlich in neuem Licht erscheinen.
Warum wäre denn, von den anderen Problemen mal ab, ein Anbau nicht genehmigungsfähig?
Allerdings braucht ihr das Hinterhaus dann auch nicht "vorzuhalten" als Reserve für irgendwas, wenn dort die Schaffung von Wohnraum ohnehin schwierig wird. Ich verstehe auch, dass das hohe Nachbarhaus auf der Grenze viel Schatten erzeugt. Insofern bringt ein Abriss vermutlich auch nicht viel Gewinn - außer Platz, für Stellplätze o.ä. (habe jetzt den Lageplan nicht vor Augen).
 
Zuletzt aktualisiert 03.12.2024
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