Hallo Bauexperte
Ohne, dass ich die Verträge gesehen habe, möchte ich wetten, dass Du in Deiner Annahme recht naiv bist. Es hat Niemand – auch kein Ing-Büro – irgendetwas zu verschenken ...
Ich hab nie gesagt, dass das Ing.Büro was zu verschenken hat. Sowohl das Ing-Büro, ein GU, als auch ein Bauträger müssen vor Vertragsgestaltung durchkalkulieren, was das Haus kostet, um einen Festpreis zu machen. Dort wird sicher ein kleiner Sicherheitsaufschlag enthalten sein, falls sich die Preise innerhalb der Festpreisgarantie verteuern. Es wird bei komplett gleichen Bedingungen (Bauleistungsbeschreibung, Einkaufskonditionen, Gewinnspanne) beim GU, als auch beim Ing.Büro der gleiche Preis herauskommen. Den Bauträger nehme ich hier mal aus steuerlichen Gründen außen vor.
Dann ist doch sicher die Frage erlaubt – da beide Modelle – gem. Deiner Ausführungen - 1 : 1 austauschbar sind – weshalb das Ing-Büro nicht direkt als GU auftritt? Und wo liegt für Dich der Vorteil beim "Ing.-Modell"?
100% austauschbar würde ich ebenfalls nicht sagen.
Das Ingenieurbüro hat den Vorteil gegenüber dem GU, dass es primär bei Gewährleistungen erstmal außen vor ist, da die Verträge direkt mit den Subs geschlossen werden. Beim normalen GU wende ich mich bei Mängeln an den GU und der an seine Subs. (sofern er nicht alles selber macht)
D.h. für das Ing.Büro also erstmal weniger Verwaltungsaufwand und Risiko hinterher.
Jetzt fragst du dich sicher, was hab ich als Häuslebauer davon?
Umgekehrt frage ich, was hat es für einen Vorteil, wenn ich mit einem Architekten baue, der die Auftragsvergabe genauso macht?
Das große Problem beim GU ist doch, dass der überproportional durch den GU-Zuschlag an den nachträglichen Änderungen verdient, die nicht im Standard der Bauleistungsbeschreibung/bzw. im ursprünglichen Angebot sind.
Das Ing.Büro wollte ein fixes Honorar.
Da die Verträge direkt mit den Handwerkern geschlossen werden, werden auch Zusatzleistungen ohne GU-Aufschlag berechnet.
Ich kann also günstiger zu den im Festpreis enthaltenen Leistungen nachträglich noch Zusatzleistungen "hinzubuchen".
Nicht umsonst nehmen viele Bauherren einige Gewerke aus dem Angebot des GUs heraus und vergeben diese lieber direkt.
Mit dem 2. vom Ing.Büro angebenen Vorteil gehe ich nicht mit. Angeblich wäre ein zusätzlicher Baubetreuer durch die Vergabe wie bei einem Architekten eher überflüssig. Für uns war der externe Baubetreuer aber Pflicht.
Ich kann jetzt nicht entscheiden, ob der Vorteil des Ing.Büro beim Thema Gewährleistung dem Nachteil beim Nichtverdienen am GU-Zuschlag finanziell aufwiegt, oder ob in der Grundkalkulation der Gewinn/Honorar schon höher kalkuliert werden muß.
In einem Forum habe ich mal eine rege Diskussion pro und kontra dem Bauen mit einem Architekten verfolgt.
Das einzige Problem ist doch beim Architekten, dass der keinen Festpreis anbietet und ich somit vorneweg nicht weiß, was das Haus am Ende kosten wird, obwohl es oftmals nicht (viel) teurer ist, als ein Haus vom GU. Der kann mir zwar eine Zahl nennen, was er schätzt, aber einhalten muß er die noch lange nicht. Am Ende stand die Frage offen, warum der Architekt nicht so kalkulieren kann, dass er auch einen Festpreis anbieten kann?
Ich denke, dass Ing.-Büro versucht den Spagat zwischen direkter Vergabe der Leistungen wie beim Architekten und dem Festpreis der Generalunternehmer. Da es auch schon lange am Markt ist, scheint das bis jetzt zu funktionieren.
Freundliche Grüße
Musketier
PS:
Und jetzt nochmal der Hinweis: Ich bin kein Vertreter dieser Firma.
Da die im Erstgespräch noch so hervorgehobene offene Preisgestaltung dann nicht mehr so offen war und der Angebotspreis weit über unseren Erwartungen lag, sind wir über das 2. Gespräch nicht hinausgekommen.