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Toni0911
Hallo zusammen,
ganz kurz zu mir (uns), wir sind eine junge Familie mit einem Kind und gerade in Begriff eine Doppelhaushälfte in Nürnberg bauen zu lassen. Das ganze haben wir per Festpreis mit einem Bauträger in einem Bauvertrag verankert. In der Leistungsbeschreibung wurde eine Doppelhaushälfte ohne Keller (also ab Bodenplatte) vereinbart. Soweit zum Vertragsabschluss.
Im Zuge der Planung wurde die andere Doppelhaushälfte dann an eine andere Bauherrschaft verkauft. Diese möchte aber mit Keller bauen. Nach zähem Beginn der Planung durch Architektin usw. sind die Bauunterlagen fertig gestellt und bei den zuständigen Ämtern in Bearbeitung. Wir hoffen in den nächsten Wochen unseren Bescheid zu bekommen und es könnte losgehen.
Jetzt zu unserem Problem:
Diese Woche bekommen wir eine vom Bauträger aufgesetzte Vertragsergänzung, die wir doch bitte unterschreiben (und damit akzeptieren) sollen. Diese Vertragsergänzung beinhaltet Mehrkosten (ca. 10.000 Euro) für das Abfangen unserer Bodenplatte. Da beim Bau des Kellers der anderen Doppelhaushälfte ein Erdaushub auf unserem Grundstück erfolgt und damit die Statik unserer Doppelhaushälfte nicht mehr sichergestellt werden kann.
Kein Zweifel an der Notwendigkeit dieser Maßnahme. Aber, uns kann doch keiner diese Kosten aufdrücken. Es ist nichts der gleichen im Bauvertrag verankert. Weder bei uns noch bei der anderen Bauherrschaft. Dies ist aus unserer Sicht ein klarer Planungsfehler, welchen der Bauträger jetzt selber tragen muss. Liegen wir da richtig? Als wir den Vertrag geschlossen haben, wurde ursprünglich beide Doppelhaushälfte ohne Keller geplant.
VG Toni
ganz kurz zu mir (uns), wir sind eine junge Familie mit einem Kind und gerade in Begriff eine Doppelhaushälfte in Nürnberg bauen zu lassen. Das ganze haben wir per Festpreis mit einem Bauträger in einem Bauvertrag verankert. In der Leistungsbeschreibung wurde eine Doppelhaushälfte ohne Keller (also ab Bodenplatte) vereinbart. Soweit zum Vertragsabschluss.
Im Zuge der Planung wurde die andere Doppelhaushälfte dann an eine andere Bauherrschaft verkauft. Diese möchte aber mit Keller bauen. Nach zähem Beginn der Planung durch Architektin usw. sind die Bauunterlagen fertig gestellt und bei den zuständigen Ämtern in Bearbeitung. Wir hoffen in den nächsten Wochen unseren Bescheid zu bekommen und es könnte losgehen.
Jetzt zu unserem Problem:
Diese Woche bekommen wir eine vom Bauträger aufgesetzte Vertragsergänzung, die wir doch bitte unterschreiben (und damit akzeptieren) sollen. Diese Vertragsergänzung beinhaltet Mehrkosten (ca. 10.000 Euro) für das Abfangen unserer Bodenplatte. Da beim Bau des Kellers der anderen Doppelhaushälfte ein Erdaushub auf unserem Grundstück erfolgt und damit die Statik unserer Doppelhaushälfte nicht mehr sichergestellt werden kann.
Kein Zweifel an der Notwendigkeit dieser Maßnahme. Aber, uns kann doch keiner diese Kosten aufdrücken. Es ist nichts der gleichen im Bauvertrag verankert. Weder bei uns noch bei der anderen Bauherrschaft. Dies ist aus unserer Sicht ein klarer Planungsfehler, welchen der Bauträger jetzt selber tragen muss. Liegen wir da richtig? Als wir den Vertrag geschlossen haben, wurde ursprünglich beide Doppelhaushälfte ohne Keller geplant.
VG Toni