Hallo Toni
bei uns ist die Situation ähnlich. Auch unser DH-Nachbar baut mit Keller und wir ohne. Auch bei uns liegen die Gründungsmehrkosten im Bereich ~10TEuro (dennoch viel geringeres Investment als ein Keller, den man sowieso nur zurümpelt...).
Unsere Nachbarn waren mit ihrer Planung schon viel weiter als wir - als wir die ersten Angebote von diversen Bauträgern eingeholt haben, haben unsere Nachbarn schon an ihren Antragsunterlagen gebastelt.
Meiner Meinung nach eine klare Sache: Unsere Nachbarn waren halt weiter, wir müssen uns anpassen.
wir bauen auch nicht mit dem gleichen GU wie unsere Nachbarn - aber wir haben von mehreren GUs gehört:
Wenn ein GU beide Hälften zusammen bauen würde, dann hätten wir keine / kaum Mehrkosten, da man in diesem Fall unsere Bodenplatte auf den (verstärkten) Kellerwänden des Nachbarhauses auflagern könnte.
Vielleicht kann Bauexperte hierzu sagen, ob das wirklich machbar ist, und ob man sich dann eine Abtreppung sparen kann...
Wenn in eurem Fall ein GU gleichzeitig beide Doppelhaushälfte baut, dann sollte diese Lösung doch vielleicht auch für euch passen und euch einige tausend Euro sparen...
Allerdings würde ich aus dem Bauch raus auch sagen, dass Ihr die Gründungsmehrkosten tragen müsst...
Noch ein paar Worte an alle, die hier der Meinung sind, der Nachbar darf mein Grundstück nicht durchlöchern:
Völlig unabhängig von der Tragfähigkeit des (ausgehobenen und wiederverfüllten) Bodens:
Ein Haus hat ein Gewicht. Und wenn das Gewicht nicht auf die Gründungsebene des Kellers abgeleitet wird werden Teilkräfte auftreten, die die Kellerwand des Nachbarn eindrücken (können).
- Schaden: Loch im Keller (Statik??)
- Verantwortung: Verursacherprinzip: Besitzer des Hauses ohne Keller
- Kosten: Weit höher als 10.000 Euro
Viele Grüße
Micha