B
Bauexperte
Hallo,
Wenn ein komplettes DH errichtet wird, bleibt es gar nicht aus, dass die Hälften wechselseitig betroffen sind; insbesondere dann nicht, wenn einer auf Bodenplatte und der andere mit Keller baut. Im vorliegenden Fall geht es weniger um die Lagerung des Aushubs - der wird schon auf dem zugehörigen Grundstück zwischengelagert werden - es geht darum, dass für die Standsicherheit des Hauses auf Bodenplatte Sorge getragen werden muß.
Jetzt gibt es zwei, nein drei Möglichkeiten. Der Nachbar mit Keller füllt seinen Keller nach Maßgabe des Bodengutachtens komplett wieder an - hierzu ist er verpflichtet. Dann muß Toni wieder aufbuddeln, um die erforderliche Abtreppung vornehmen zu können => viel Geld für Nichts in den sprichwörtlichen Sand gesetzt.
2. Der Nachbar verfüllt nicht sofort, sondern räumt Toni die Möglichkeit ein, die Abtreppung auf seinem Grund vorzunehmen. Ist diese errichtet, füllt der Nachbar wieder verdichtet an. In der Praxis teilen sich dann beide die Kosten der Anfüllung => also Geld gespart.
3. Toni hält weiterhin an seinem Standpunkt fest, dann bleibt ihm nur der Rücktritt vom Vertrag (weder Nachbar noch Anbieter werden seinen Wünschen 100%ig nachgeben) und trägt die bis zum Bauantrag entstandenen Architekturkosten seines Anbieters.
Freundliche Grüße
Du bist manchmal etwas naiv; habe ich - meine ich mich zu erinnern - an anderer Stell schon mal ähnlich geschrieben.Mal eine rechtliche Frage dazu, darf er denn der Nachbar auf einem fremden Grundstück Erde lagern?
Und wenn er das Grundstück schon "beschädigt", indem er Boden abgräbt, ist er dann nicht für den finanziellen Ausgleich zuständig?
Ich kann doch auch nicht einfach bei meinem Nachbarn auf dem Grundstück rumbuddeln.
Wenn ein komplettes DH errichtet wird, bleibt es gar nicht aus, dass die Hälften wechselseitig betroffen sind; insbesondere dann nicht, wenn einer auf Bodenplatte und der andere mit Keller baut. Im vorliegenden Fall geht es weniger um die Lagerung des Aushubs - der wird schon auf dem zugehörigen Grundstück zwischengelagert werden - es geht darum, dass für die Standsicherheit des Hauses auf Bodenplatte Sorge getragen werden muß.
Jetzt gibt es zwei, nein drei Möglichkeiten. Der Nachbar mit Keller füllt seinen Keller nach Maßgabe des Bodengutachtens komplett wieder an - hierzu ist er verpflichtet. Dann muß Toni wieder aufbuddeln, um die erforderliche Abtreppung vornehmen zu können => viel Geld für Nichts in den sprichwörtlichen Sand gesetzt.
2. Der Nachbar verfüllt nicht sofort, sondern räumt Toni die Möglichkeit ein, die Abtreppung auf seinem Grund vorzunehmen. Ist diese errichtet, füllt der Nachbar wieder verdichtet an. In der Praxis teilen sich dann beide die Kosten der Anfüllung => also Geld gespart.
3. Toni hält weiterhin an seinem Standpunkt fest, dann bleibt ihm nur der Rücktritt vom Vertrag (weder Nachbar noch Anbieter werden seinen Wünschen 100%ig nachgeben) und trägt die bis zum Bauantrag entstandenen Architekturkosten seines Anbieters.
Freundliche Grüße