Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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H

Hilaria

@Toni, ich hab ja keine Ahnung, aber gäbe es denn die Möglichkeit, dass der Keller des Nachbarhauses zuerst gebaut wird und ihr dann eine gemeinsam gegossene Bodenplatte erhaltet?
 
Musketier

Musketier

Diese Mehrkosten ergeben sich nicht ausschließlich aus der Tatsache, dass der neue Nachbar Teile seines Aushubs auf Deinem Grundstück lagert, sondern - vereinfacht ausgedrückt - aus der schlichten Tatsache, dass der Nachbar Teile Deines Grundstückes "abgräbt" und Du damit nicht mehr auf "gewachsenem Boden" gründen kannst.

Freundliche Grüße
Sofern das ein GU-Vertrag und kein BT ist, würde das Grundstück Toni0911 gehören.
Mal eine rechtliche Frage dazu, darf er denn der Nachbar auf einem fremden Grundstück Erde lagern?
Und wenn er das Grundstück schon "beschädigt", indem er Boden abgräbt, ist er dann nicht für den finanziellen Ausgleich zuständig?
Ich kann doch auch nicht einfach bei meinem Nachbarn auf dem Grundstück rumbuddeln.
 
T

Toni0911

Hallo,


Nein, es ist kein Planungsfehler und nein, der BT muß die Kosten nicht übernehmen; wobei ich davon ausgehe, dass Du mit einem GU baust (BT ist eine andere Geschichte)

Du/ihr habt euch für ein Grundstück entschieden, welches mit einem kompletten DH geplant war. Im Regelfall ist es so, dass entweder beide Hälften auf Bodenplatte oder mit Keller geplant werden um gerade die von Dir beschriebenen Gründungsmehrkosten (da ist wieder das ungeliebte Zauberwort) zu vermeiden. Jetzt trifft es sich leider, dass einer der DH-Partner ausschert - das ist ganz sicher nicht das Versäumnis Deines Anbieters - und entgegen der vorgesehenen Planung bauen möchte. Wenn Du/ihr also am Grundstück/am BV festhalten möchtest, mußt Du auch die damit im Zusammenhang stehenden Mehrkosten in Form einer abgetreppten Abfangung tragen. Diese Mehrkosten ergeben sich nicht ausschließlich aus der Tatsache, dass der neue Nachbar Teile seines Aushubs auf Deinem Grundstück lagert, sondern - vereinfacht ausgedrückt - aus der schlichten Tatsache, dass der Nachbar Teile Deines Grundstückes "abgräbt" und Du damit nicht mehr auf "gewachsenem Boden" gründen kannst.

Freundliche Grüße

Wie schon geschrieben war die Ursprungsplanung zwei Doppelhaushälfte ab Bodenplatte. darauf hin haben wir den Bauvertrag geschlossen. Anschließendwurde die andere Hälfte von einer anderen Bauherrschaft übernommen und mit einem Keller geplant. Ergo, ich bin nicht vom Ursprungsplan ausgeschert.
 
B

Bauexperte

Hallo,

@Bauexperte
warum muss aber er jetzt die Mehrkosten tragen? Ist das nicht Sache des anderen Hauslebauers? Also wir waren auch für alles verantwortlich, als wir das andere Haus "angegraben" haben ...
muss er denn dulden, dass der Nachbar Teile seines Grundstücks abgräbt? So richtig leuchtet mir das nicht ein.
Das ergibt sich aus dem schlichten Umstand, dass es bei Doppelhaushälfte gar nicht anders geht; auch bei einer Bodenplatte sind die Grundstückshälften wechselseitig betroffen => Arbeitsraum. Wenn beide Parteien parallel bauen, fällt es nur nicht auf.

Im vorliegenden Fall hat noch keiner der Parteien gebaut, beide Anträge liegen noch bei der Behörde zur Genehmigung vor. Anders sähe es aus, wenn "Toni" bereits gebaut hätte, dann müßte der andere Nachbar Toni´s Hälfte abfangen. Das Bauamt schert sich jedoch in ersterem Fall nicht darum, wer welchen Vertrag jetzt zuerst unterschrieben hat - die Standsicherheit der beiden Gebäude steht im Fokus.

Es ist auch nachvollziehbar, dass Toni die TEUR 10 zu hoch erscheinen. Da der Nachbar für den Keller eh ausschachten muß, liegt der Bereich, in welchem die Abtreppung vorgenommen wird ja schon frei; will heißen, die Position der dafür benötigten Erdarbeiten entfällt. NUR - Toni baut auf Bodenplatte, heißt, der Bereich der Abtreppung muß wieder angefüllt - keine Ahnung, ob der Aushub dafür verwendet werden kann - und lagenweise verdichtet werden. Da kommen schnell einige tausend Euronen zusammen.

Freundliche Grüße
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wie schon geschrieben war die Ursprungsplanung zwei Doppelhaushälfte ab Bodenplatte. darauf hin haben wir den Bauvertrag geschlossen. Anschließendwurde die andere Hälfte von einer anderen Bauherrschaft übernommen und mit einem Keller geplant. Ergo, ich bin nicht vom Ursprungsplan ausgeschert.
Dein Festhalten daran, dass Du "ja nicht vom Ursprungsplan" abgewichen bist, bringt Dich keinen Schritt weiter. Du kannst den Nachbarn schlichtweg nicht zwingen, die Mehrkosten zu übernehmen; Gleiches gilt für Deinen Anbieter.

Du beziehst Dich diesbezüglich auf die BB und sagst selbst, dass darin Nichts erwähnt ist, dass diese Situation beschreiben würde. Damit greift zwangsläufig der immer wieder von mir geschriebene Satz: "was nicht in der BB steht, gilt als nicht gekauft".

Wenn Du partout an dieser Stelle bauen möchtest, mußt Du Dich früher oder später - am Besten früher - mit den Umständen arrangieren. Du kannst höchstens - da der Nachbar ja auch wieder verdichtet anfüllen muß, mit Deinem Anbieter über eine Reduzierung der Mehrkosten bzgl. der entfallenden Erdarbeiten verhandeln. Ist dies keine Option für Dich, bleibt nur der Rücktritt vom Vertrag und das sichere Wissen, dass Du auf den Kosten bis einschließlich Bauantrag sitzen bleiben wirst.

Freundliche Grüße
 
T

Toni0911

@Bauexperte

Aber es geht ja nicht um den Bauantrag ...sondern um den Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür, eine Vertragsergänzung so einfach anzuführen?
Was wäre, wenn ich mich jetzt weigere, dass jemand auf meinem Grundstück einen Erdaushub macht?
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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