Hallo,
Nein, es ist kein Planungsfehler und nein, der BT muß die Kosten nicht übernehmen; wobei ich davon ausgehe, dass Du mit einem GU baust (BT ist eine andere Geschichte)
Du/ihr habt euch für ein Grundstück entschieden, welches mit einem kompletten DH geplant war. Im Regelfall ist es so, dass entweder beide Hälften auf Bodenplatte oder mit Keller geplant werden um gerade die von Dir beschriebenen Gründungsmehrkosten (da ist wieder das ungeliebte Zauberwort) zu vermeiden. Jetzt trifft es sich leider, dass einer der DH-Partner ausschert - das ist ganz sicher nicht das Versäumnis Deines Anbieters - und entgegen der vorgesehenen Planung bauen möchte. Wenn Du/ihr also am Grundstück/am BV festhalten möchtest, mußt Du auch die damit im Zusammenhang stehenden Mehrkosten in Form einer abgetreppten Abfangung tragen. Diese Mehrkosten ergeben sich nicht ausschließlich aus der Tatsache, dass der neue Nachbar Teile seines Aushubs auf Deinem Grundstück lagert, sondern - vereinfacht ausgedrückt - aus der schlichten Tatsache, dass der Nachbar Teile Deines Grundstückes "abgräbt" und Du damit nicht mehr auf "gewachsenem Boden" gründen kannst.
Freundliche Grüße