Ich kann Willi nur beipflichten. Ab zum Anwalt damit.
In Rechtsdingen ist es oftmals so, dass nicht nur Recht und Gesetz siegen, sondern auch die Logik.
Nach meinem Dafürhalten kann es nicht sein, dass ihr dafür zahlen müsst, dass der Nachbar nun plötzlich einen Keller bauen will. IMHO ist eine Doppelhaushälfte, juristisch gesehen, nicht anders zu betrachten, als ein Einfamilienhaus, auch wenn manch kommerzieller Anbieter das einen glauben machen möchte.
Meine Vorgehensweise wäre glasklar. Wenn der Nachbar sich nach meiner eigenen Vertragsunterzeichnung dazu entschlossen hat, einen Keller zu bauen, dann möge er dafür Sorge tragen, dass mein Haus, wie geplant, errichtet werden kann.
Ist dies aus technischen Gründen dann ohne Mehrkosten nicht mehr möglich, dann ist es nicht mein Bier. Käme es bezüglich der Mehrkosten zu keiner Einigung zwischen dem Nachbarn und dem GU, würde ich auf der Stelle von dem Vertrag zurücktreten und zwar ohne auch nur einen Cent Abstandssumme an den GU, zu entrichten. Schlussendlich liegt nämlich eine eklatante Fehlberatung vor und das kann nicht zu Deinen Lasten gehen.
Lass Dich bloß nicht ins Bockshorn jagen und entzünde allen Beteiligten mal ein ordentliches Feuerchen unter der Sitzfläche.