- für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge, wenn
- die Regelungen zum Vorhabensbeginn weiterhin eingehalten werden (vergleiche Frage: Wann kann ich mit den Baumaßnahmen beginnen?).
Erklären Sie bitte gegenüber Ihrem Finanzierungspartner einen
Verzicht auf die noch nicht abgerufene KfW-Förderung und stellen Sie einen vollständigen
neuen Antrag (einschließlich neuer "Bestätigung zum Antrag (BZA)") für das (andere) KfW-Effizienzhaus-Niveau.
Die neue Zusage erfolgt zu den dann aktuellen Produktbestimmungen und Konditionen (u. a. Zinssatz- und Tilgungszuschusshöhe).