Eine Doppelhausbebauung ist da bei einer Mindestgrundstückgröße ab 400m² pro Doppelhaushälfte zulässig.
Bei einer Grundstücksgröße von 1038m² nicht so dolle, oder
doch- das wird mehr als knapp:112 m2 für die Außenmauern von Haus und Terrasse.
Plus 56 m2 für die Grundfläche von Stellplätzen und ihren Zufahrten, Garagen, Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen unter der Erde.
Das sind maximal drei Stellplätze plus die Zufahrt. Nix mit Terrasse!
doch- das wird mehr als knapp:112 m2 für die Außenmauern von Haus und Terrasse.
Plus 56 m2 für die Grundfläche von Stellplätzen und ihren Zufahrten, Garagen, Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen unter der Erde.
Das sind maximal drei Stellplätze plus die Zufahrt. Nix mit Terrasse!
Eine Doppelhausbebauung ist da bei einer Mindestgrundstückgröße ab 400m² pro Doppelhaushälfte zulässig.
Bei einer Grundstücksgröße von 1038m² nicht so dolle, oder