B
BananaJoe
Glaube ich nicht. Muss bestimmt Grundflächenzahl heißen.
Ich habe die Regelung aus dem Bebauungsplan mal angehängt, damit du dir selbst ein Bild machen kannst. Ich versuche später, den ganzen Bebauungsplan hochzuladen, habe in anderen Threads hier aber gelesen, dass PDFs nicht als Anhang akzeptiert werden...Glaube ich nicht. Damit würde eine kommunale Satzung Bundesrecht aushebeln.
Der Bebauungsplan ist aus August 2016, davor wurde das Gebiet offenbar nur für Wochenendhäuser genutzt. DIe Grundstücke sind auch mehr oder weniger "mitten im Wald", auch das Grundstück, das mir angeboten wurde, ist momentan noch komplett voller Bäume. Ggf. ist das der Grund für die Einschränkungen. Die Begründung zum Bebauungsplan habe ich bislang noch nicht gefunden, muss ich bei der Stadt anfragen. Den Lageplan des Grundstücks mit Höhen habe ich noch nicht, es ist aber relativ eben, leicht abschüssig Richtung Südwesten.
Das klingt interessant - da das dann aber kein reiner Lagerkeller, sondern wohl ein Wohnkeller würde, wäre der vermutlich auch nicht wirklich günstig...Mit Keller könnte man da schon was erreichen:
Den Keller soweit rausragen lassen, wie es die Firsthöhe und die Definition fürs (Nicht-)Vollgeschoss erlauben. Dann ein EG als Vollgeschoss und ein Dachgeschoss oben darauf. Wenn man wollte könnte man, sofern es der Bebauungsplan von der Dachform her zulässt, mit Flachdachteil in der Mitte und Schrägdachbereichen an den Seiten arbeiten - auch hier wieder so ausgelegt, dass die Definition fürs Vollgeschoss gerade so unterschritten wird.
Gibt es eigentlich einen groben Richtwert, wie viel Prozent der Grundfläche letztlich als Wohnfläche übrig bleiben? Mir ist natürlich klar, dass das immer davon abhängt, wie dick die Wände sind und wie viele es (zusätzlich zu den Außenwänden) davon gibt, aber so ein grober Richtwert bzw. eine Bandbreite von/bis würde mir ja fürs erste schon mal helfen.