Ich habe die nicht von der Baustelle verwiesen. Juristisch strenggenommen dürfen sie natürlich nur von ihrem Auftraggeber = in dem Fall GÜ Weisungen entgegennehmen. De facto ist es ja auf der Baustelle alles so streng gar nicht zu trennen. Die Aussage "Moment stoppt das mal ich muss telefonieren" und das Telefonat mit dem GÜ laufen annähernd zeitgleich und natürlich hat der dann auch gesagt "alles stoppen wir klären erst mal". Dem GÜ als meinem Auftragnehmer habe ich dann schon selbst gesagt, dass kein Estricheinbau stattfinden wird ohne vorherige Abnahme der Heizschleifen durch uns.