Doppelhaus mit ungleichen Hälften = verschiedene Grundrisse

4,40 Stern(e) 10 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Doppelhaus mit ungleichen Hälften = verschiedene Grundrisse
>> Zum 1. Beitrag <<

MadameP

MadameP

Mir fällt ganz spontan ein dass ich auf die Entkopplung der Treppe der Nachbarn sehr stark achten würde gerade weil euer Schlafzimmer direkt daran grenzt

Wenn die Nachbarn die Treppe rauf und runter gehen wenn ihr schlaft solltet ihr davon nichts hören (müssen)
Hast du recht, auch wenn das "Schlafzimmer" das Kinderzimmer ist . Schlafzimmer wird das kleinere mit der Nordausrichtung. Dem Kinderzimmer gönnen wir das große Westfenster.

Es wird eine zweischalige KS Vollstein Trennwand und sehr wahrscheinlich Betontreppen. Dann wird es eh nicht so dramatisch, oder?
 
M

Mottenhausen

Meine Frage wäre, inwiefern sich das Projekt mit dem Bebauungsplan vereinbaren lässt:
1. die Grundflächenzahl, die (meines Wissens, bin jetzt nicht ganz sicher) auch Stellplätze und Zufahrten beinhaltet. Das ist wirklich auf den letzten qm ausgereizt, oder? Ein Geräteschuppen im Garten wird schon zum Problem.
2. Die Dachform... SD ist zulässig, aber ihr baut ja quasi ein ... wie nennt man sowas überhaupt... "Doppelsatteldach"?

Letztlich finde ich den Versuch der optischen Täuschung "2 Einzelhäuser" darzustellen nicht so gut gelungen. Was haltet ihr von der Variante "VDP", die ja auch zulässig ist. Der Versatz im Pultdach markiert gleichzeitig die Grenze der beiden Häuser, wodurch es separiert, aber trotzdem noch als Einheit wahrgenommen wird? Reine Geschmackssache!!! Bitte nicht falsch verstehen.
 
MadameP

MadameP

Meine Frage wäre, inwiefern sich das Projekt mit dem Bebauungsplan vereinbaren lässt:
1. die Grundflächenzahl, die (meines Wissens, bin jetzt nicht ganz sicher) auch Stellplätze und Zufahrten beinhaltet. Das ist wirklich auf den letzten qm ausgereizt, oder? Ein Geräteschuppen im Garten wird schon zum Problem.
2. Die Dachform... SD ist zulässig, aber ihr baut ja quasi ein ... wie nennt man sowas überhaupt... "Doppelsatteldach"?
B-Planmäßig ist das abgeprüft. Die Grundflächenzahl darf bei uns durch Nebenanlagen um bis zu 50% überschritten werden. Das passt alles rein. (Geräteschuppen bis 8 qm dürfen bei uns zusätzlich errichtet werden.)
Das sind Paralleldächer Sind ebenfalls erlaubt, Firstrichtung ist nicht vorgegeben.

Letztlich finde ich den Versuch der optischen Täuschung "2 Einzelhäuser" darzustellen nicht so gut gelungen. Was haltet ihr von der Variante "VDP", die ja auch zulässig ist. Der Versatz im Pultdach markiert gleichzeitig die Grenze der beiden Häuser, wodurch es separiert, aber trotzdem noch als Einheit wahrgenommen wird? Reine Geschmackssache!!! Bitte nicht falsch verstehen.
Ach was, da bin ich entspannt! Das ist wirklich einfach eine Geschmacksfrage. Die Variante VPD haben wir ebenfalls überlegt (ziemlich lang sogar) und dann wieder verworfen. Zum einen wird es ziemlich knapp mit der Max. FH; extra Fenster unter dem PD sind für den Höherlieger dabei nicht drin und dann finde ich es etwas "gewollt und nicht gekonnt"; zudem werden zwei Pultdächer teurer, da so eine große Fläche (bei der einen Hälfte) überspannt werden muss, so hat der Architekt uns das erklärt. Das wird von der Statik her deutlich aufwendiger. PLUS es wird bei der größeren Hälfte eng mit Kniestock im OG. Der Baukörper wird insgesamt riesig und erscheint "klotzig". Uns gefällt gerade die Anmutung zweier einzelner Häuser nebeneinander.
Zwei Pultdächer, die sich in der Mitte zum Satteldach treffen, wurden auch mal angedacht. Gibt aber die gleichen Probleme wie bei VPD.
 
MadameP

MadameP

Ich vermisse einen Hinweis auf den Ursprung https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-Doppelhaus-17x10m.28411/ bzw. darauf, warum es nicht einfach dort weitergeht.
Ich hatte genau das dort gefragt (weil der neue Entwurf mit dem alten überhaupt nichts mehr zu tun hat und weil sich teilweise auch Ausgangslagen geändert haben), und Katja antwortete wie folgt: "Sehr spannend. Neuer Thread wäre vermutlich besser. Die Infos vom Fragebogen kannst Du ja reinkopieren."
Wie man es macht...

Was macht der beruflich ?
Vielleicht kannst du es besser erklären, wenn unser Architekt ein Depp sein sollte. Ich kann es nicht beurteilen, ich weiß dafür andere Dinge.
Hast du sonst noch Anmerkungen zu den Grundrissen?
 
Y

ypg

Befassen muss ich mich morgen damit.
Sag mal, Ihr bekommt die Nordseite, die Mieter die Südseite? Mir fehlt die Lage auf dem Grundstück. Magst Du nachreichen? Gern auch in Kladde
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2406 Themen mit insgesamt 83520 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Doppelhaus mit ungleichen Hälften = verschiedene Grundrisse
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kork oder Bambus für Kinderzimmer? 41
2Grundrissplanung Einfamilienhaus (Stadtvilla) ca.140m² (3 Kinderzimmer) 42
3Kinderzimmer mit bodentiefen Fenstern 22
4was für Farben für das Schlafzimmer ? 44
5Teppich im Schlafzimmer trotz Fußbodenheizung? 36
6Bau Geräteschuppen Honorar Architekten 17
7Heizung Kinderzimmer,schlafzimmer und Bad 14
8Grundrissplanung Hanghaus mit 5 Kinderzimmer 370
9Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18
10Umbau Kinderzimmer - Fenster in zwei Fenster aufteilen? 20
11Haus kaufen, wenn Grundflächenzahl überschritten? 22
12Grundriss Elternbad und Durchgang zu Schlafzimmer 13
13Den Plan selber zeichnen?, Braucht man unbedingt einen Architekt? 11
14Kinderzimmer im Obergeschoss bis zum Dach offen 25
15Schlafzimmer warm im Haus mit Lüftung inkl. Wärmerückgewinnung 24
16Größe vom Schlafzimmer und Kinderzimmer 38
17Grundflächenzahl Außenanlagen versickerungsfähiges Pflaster 11
18Jalousien in Kinderzimmer und Bad auf der Südseite 12
19Baunebenkosten Bank will Unterschrift vom Architekt 16
20Fensterfläche zu Raumgröße, insbesondere Schlafzimmer 10

Oben