Grundflächenzahl Grundflächenzahl bei Grundstückstrennung

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Höhlenmensch

Höhlenmensch

Habe hier schon zu §19BauNVO nachgelesen, wo stand, dass eine Überbauung der Grundflächenzahl möglich wäre. Ist wohl in unseren Ländern verschieden, da ich die telf. Auskunft bekam (Berlin), das wäre nicht möglich! (Weitere Anfragen kostenpflichtig, daher hier mal die Frage)
Hat schon mal jemand überbauen dürfen? (Wenn ja, wie viel %)
Hieraus resultiert meine Frage:
Da die Grundstückspreise in B unverhältnismäßig angestiegen sind, wird bei Vererbung schon der Freibetrag überschritten.
Deshalb überlege ich, die Hälfte meines Grundstücks schon mal zu verschenken (Sohn).
Da ich kein Interesse am Garten habe, würde ich gerne die Trennung gleich hinter meiner Terrasse vornehmen.
Das für mich bleibende Restgrundstück würde dann kleiner sein, als die Grundflächenzahl für mein bestehendes Haus vorschreibt.
Ginge das ?- also Haus mit Grundstück, welches kleiner ist, als die Grundflächenzahl zulässt.
Oder muß so getrennt werden, dass das bestehende Haus entsprechend der Grundflächenzahl zum Grundstück passt.
Ist vielleicht schlecht formuliert, werde mal'ne Skizze nachposten, damit klar ist, was ich meine.
 
Y

ypg

Das für mich bleibende Restgrundstück würde dann kleiner sein, als die Grundflächenzahl für mein bestehendes Haus vorschreibt.
Ginge das ?
Nein
Oder muß so getrennt werden, dass das bestehende Haus entsprechend der Grundflächenzahl zum Grundstück passt.
Ja
Hat schon mal jemand überbauen dürfen? (Wenn ja, wie viel %)
Man darf meist innerhalb der Kulanz mit zB Dachüberständen überbauen, die gleich/größer 50cm liegen. Oder aber einem Erker oder einer Terrasse. Aber nicht im Grundsatz mit dem Haus. Lass es aus meinem Laienwissen bis zu 3% sein. Vlt auch 5.
Umgehen kann man, wenn man eine ideelle Teilung anstrebt, also innerhalb der Grundflächenzahl auf "beide Anteile Grundstück", aber dann mit Nutzungsrecht arbeitet.
 
Höhlenmensch

Höhlenmensch

Hier die Skizze, hoffentlich wird es klar, was ich meine....
Gleich noch 'ne Frage:
Verschenke ich ein Grundstücksanteil, ---wird Schenkungssteuer fällig ?
Wo kann ich recherchieren, ob und wenn ja, wie hoch die ist.
Gruß von einem, der nicht gerne unser Parlament mitfinanzieren möchte, wenn die Abgeordnetenzahl nach der nächsten Wahl auf über 800 steigen wird!
grundflaechenzahl-grz-bei-grundstueckstrennung-377253-1.jpg
 
Höhlenmensch

Höhlenmensch

@ypg
Danke, Antwort war schneller als ich posten konnte. (Musste gerade erst meinen Kaffee trinken)
Hatte mir schon so etwas gedacht.
Ist sicher besser, das gesamte Grundstück zu übertragen, und wie Du angedeutet hast, entsprechendes Nutzungsrecht zu vereinbaren.
Das gesamte Grundstück ist natürlich schon wieder größer, so dass die Frage mit der Schenkungststeuer schon konkreter wird.
Dank erst mal, werde mal recherchieren...........
 
Y

ypg

Hier die Skizze, hoffentlich wird es klar, was ich meine....
Nein. Die verwirrt! Wo sind die 2 geplanten Einheiten? Wie groß ist das Grundstück? Was ist die rote Linie? Linien haben nichts mit einer Grundflächenzahl zu tun.
Zahlen! Zahlen sagen etwas aus! Skizze mit Maßen, Grundflächenzahl-Angabe... ansonsten wie ich oben erwähnte
 
S

Specki

Wieso überschreibst du nicht einfach die Hälfte des Grundstückes. Also schenkst ihm 50% davon. Einfach zu 50% mit ins Grundbuch nehmen. Dazu musst du das Grundstück nicht teilen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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