Höhlenmensch
Habe hier schon zu §19BauNVO nachgelesen, wo stand, dass eine Überbauung der Grundflächenzahl möglich wäre. Ist wohl in unseren Ländern verschieden, da ich die telf. Auskunft bekam (Berlin), das wäre nicht möglich! (Weitere Anfragen kostenpflichtig, daher hier mal die Frage)
Hat schon mal jemand überbauen dürfen? (Wenn ja, wie viel %)
Hieraus resultiert meine Frage:
Da die Grundstückspreise in B unverhältnismäßig angestiegen sind, wird bei Vererbung schon der Freibetrag überschritten.
Deshalb überlege ich, die Hälfte meines Grundstücks schon mal zu verschenken (Sohn).
Da ich kein Interesse am Garten habe, würde ich gerne die Trennung gleich hinter meiner Terrasse vornehmen.
Das für mich bleibende Restgrundstück würde dann kleiner sein, als die Grundflächenzahl für mein bestehendes Haus vorschreibt.
Ginge das ?- also Haus mit Grundstück, welches kleiner ist, als die Grundflächenzahl zulässt.
Oder muß so getrennt werden, dass das bestehende Haus entsprechend der Grundflächenzahl zum Grundstück passt.
Ist vielleicht schlecht formuliert, werde mal'ne Skizze nachposten, damit klar ist, was ich meine.
Hat schon mal jemand überbauen dürfen? (Wenn ja, wie viel %)
Hieraus resultiert meine Frage:
Da die Grundstückspreise in B unverhältnismäßig angestiegen sind, wird bei Vererbung schon der Freibetrag überschritten.
Deshalb überlege ich, die Hälfte meines Grundstücks schon mal zu verschenken (Sohn).
Da ich kein Interesse am Garten habe, würde ich gerne die Trennung gleich hinter meiner Terrasse vornehmen.
Das für mich bleibende Restgrundstück würde dann kleiner sein, als die Grundflächenzahl für mein bestehendes Haus vorschreibt.
Ginge das ?- also Haus mit Grundstück, welches kleiner ist, als die Grundflächenzahl zulässt.
Oder muß so getrennt werden, dass das bestehende Haus entsprechend der Grundflächenzahl zum Grundstück passt.
Ist vielleicht schlecht formuliert, werde mal'ne Skizze nachposten, damit klar ist, was ich meine.