hm… also, jede Wohneinheit muss eine solche sein. Küche, Bad, Schallschutz, Brandschutz, Zugang, Parkplatz, Belichtung, Raumhöhen... Du gibst im Bauantrag an, dass du zwei Wohneinheiten baust (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung), und die halten das alles nach.
Was sagt die KFW? :
"Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC)."
Förderziel
"Das Förderprodukt dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen."
Hier geht als also nicht um die Förderung der Schaffung von Wohnraum oder potentiellem Wohnraum. Sondern um die Erfüllung der Klimaziele bis 2050.
Aus eigener Erfahrung:
Wir haben den Antrag der KfW mit Zwei Wohneinheiten ausgefüllt, die Bauunterlagen, die Genehmigung etc eingereicht, die BHW hat das geprüft und weitergereicht, und genehmigt wurden uns dann zwei KFW 153, für jede Wohneinheit einen.
Unser Energieberater hat dann die Gesamtunterlagen für das Haus eingereicht und nach Fertigstellung eine Bescheinigung für 2 KFW40+ Wohneinheiten und ausgehändigt. (Funfakt: Die Installation der Photovoltaik hat nie jemand bei uns geprüft. )
Wir haben dann die Auszahlung bei der KFW beantragt und den Wisch vom Energieberater hingeschickt. Kurz darauf wurde dann von der KFW 15k pro Kredit an die BHW gezahlt.
Einen Mietvertrag, eine Absichtserklärung oder was weis ich, wurde nie gefordert.
ICH vermute: Es ist ökonomischer Unfug eine Mietwohnung zu bauen und nicht zu vermieten. Und die Zahl der KFW40+ Bauherren mit Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird so verschwinden gering sein, dass die KFW da keinen Handlungsbedarf sieht. Aber, siehe die ehemals mögliche und nun gestrichene Möglichkeit der Volltilgung. Evtl kommt da irgendwann noch was. Zur Zeit ist es aber mE nach weder nötig noch notwendig die WHG zu vermieten. Rechtssicherheit verschafft dir ein Anwalt.
Während bei einer steuerlichen Absetzung sehr wohl eine Vermietung notwendig ist, oder wenigstens Bemühungen angewesen werden müssen.