Befreiung vom Bebauungsplan erwirken - wie?

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11ant

11ant

Einen Kniestock von 50 cm würde ich in Bayern nicht per sé in die Mottenkiste stecken - Buchloe ist zwar Allgäu, aber in Franken haben wir diesen Staubsaugerkniestock hier im Forum recht häufig auch in neuen Baugebieten. Einen Drempel in Höhe 120 dahinterstellen kann man machen. Im Regelfall finde ich die Hintereinanderschaltung von Kniestock und Drempel Quatsch, aber in diesem Größenverhältnis mag es passen. Drempel 140 würde ich nicht machen, da rutscht die Fensteroberkante m.E. zu hoch.
 
S

Specki

Vielleicht habe ich auch einen brutelen Denkfehler in meiner Logik.....

Also, ich denke so.
Wenn ich oben einen Kniestock von 50 cm mit einer Dachneigung von Max. 28° habe, dann wird der halbwegs vernünftig nutzbare Raum oben deutlich kleiner. Dann bekomme ich da nicht alle Zimmer rein wie gewünscht und muss somit z.B. das Abstellzimmer nach unten setzen. Das bedeutet dann 10 qm mehr Grundfläche.
Das führt dann zu:
- 10 qm mehr Bodenplatte
- 10 qm mehr Zwischendecke
- gute 10 qm mehr Dachfläche
- entsprechend mehr Außenwand

Wird also deutlich teurer.
Wenn ich den Kniestock um 50 cm hochsetze dann bekomm ich alle Räume schön oben rein und kann mir die gerade aufgezählten Negativpunkte sparen. Habe aber dafür etwas mehr Außenwand, weil ja 50 cm höher. Aber insgesamt sollte es doch günstiger kommen, oder?

Die Kosten sind eigentlich mein Hauptpunkt, was mich daran stört.
Ansonsten vielleicht noch die etwas größere Grundfläche, aber bei dem großen Grundstück reißen die 10 qm Grundfläche jetzt auch nicht viel raus.

Hab ich wirklich nen Denkfehler?

Gruß
Specki
 
Y

ypg

Ich zitiere noch mal aus meinem Ursprungspost um genau zu sein aus dem Zitat der e-Mail des LRA:
"der Bebauungsplan „XXX“ der Stadt XXX ist sicherlich bereits etwas in die Jahre gekommen und heutzutage würden sich die festgesetzten Haustypen sicherlich anders darstellen. "
Und dann:
Der Bebauungsplan stellt jedoch weiterhin die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen – ein geplantes Bauvorhaben muss sich daher an den dort getroffenen Festsetzungen messen lassen.
Ich muss doch nicht nur an meinen jetzigen Bedarf denken, oder? Darf ich denn nicht an den Bedarf im Alter denken, wenn die Kinder weg sind und die Rente nicht so gut ist, wie ich sie vielleicht gerne hätte?
Nicht die Tatsachen verdrehen: es hat keiner, auch ich nicht, etwas gegen Dein Gedanken an Altersvorsorge, aber die Option zur Einliegerwohnung, um dazu die 2te KFW abzugreifen, deshalb einen Bebauungsplan anzugreifen, ist eben nicht in Ordnung. Das ist meine Meinung.

Mein Tipp war und ist:
Um nett zu bauen: Bau das EG etwas größer und oben im Dachgeschoss dann einen 1,20er Drempel. Dann wird das ne tolle Hütte
weil man ein paar planerische Änderungen vornimmt und vielleicht 5 qm größer baut, damit man eine Einliegerwohnung mit reinbringen kann....
Wenn es Dir nur um 5 qm geht, dann frage ich Dich, ob Du tatsächlich nur die KFW abgreifen willst. Wegen 5qm klagt man nicht, fragt nicht die anderen Anwohner und streitet sich auch nicht.

Ich denke sowieso, dass sich die 2te KFW in Zukunft gegessen hat. Wenn es überhaupt noch solche Subventionen gibt. Der Staat hat jetzt nämlich nichts mehr zu verschenken. Wir werden uns noch gut umschauen.
 
kaho674

kaho674

Hab ich wirklich nen Denkfehler?
Imho ja.
Das was Du für ein größeres EG mehr an Beton und Steinchen brauchst, weil sonst das OG zu klein wäre, stapelst du ja oben darauf, wenn Du den Kniestock erhöhst und dafür die Grundfläche verkleinerst. Das bissl mehr Beton für die Bodenplatte und Decke macht das Kraut meist wenig fett, wenn Du nicht gerade im Moor ne Pfahlgründung planst. Wenn Dir das bissl Geld fehlt, kannst Du sowieso nicht bauen.

Und im Innenausbau spielt es m.E. gar keine Geige, da die nutzbare Fläche sich nicht ändert.
 
kaho674

kaho674

Wenn das Grundstück den Sollzustand erhält, ist das super. Bei der Gartengröße spielt es doch gar keine Rolle, ob Dein Haus eine Grundfläche von 120 oder 100m² einnimmt.
 
S

Specki

Nicht die Tatsachen verdrehen: es hat keiner, auch ich nicht, etwas gegen Dein Gedanken an Altersvorsorge, aber die Option zur Einliegerwohnung, um dazu die 2te KFW abzugreifen, deshalb einen Bebauungsplan anzugreifen, ist eben nicht in Ordnung. Das ist meine Meinung.
Ich glaube du hast das falsch verstanden.
Das ist alles unabhngig von der Einliegerwohnung. Es wäre ja auch möglich, wenn das EG groß genug wird, oben eine kleine Einliegerwohnung reinzubauen, auch mit niedrigem Kniestock.
Wir würden so oder so den Kniestock hochsetzen wollen, wenn es geht.
Wenn wir wissen, wie wir bauen können schauen wir, unabhängig davon ob Kniestock hoch kommt oder nicht, ob es für uns sinnvoll ist eine Einliegerwohnung mit reinzunehmen. Eben aus den beiden erwähnten Gründen.
Also nichts mit Tatsachen verdrehen...


Wenn es Dir nur um 5 qm geht, dann frage ich Dich, ob Du tatsächlich nur die KFW abgreifen willst. Wegen 5qm klagt man nicht, fragt nicht die anderen Anwohner und streitet sich auch nicht.
Ich würde mich freuen, wenn du bitte endlich aufhörst mit Sachen zu unterstellen.
Du kennst mich nicht. Ich "ticke" etwas anders als die meisten Menschen. Ich versuche immer, wenn möglich Geld einzusparen. Aber ohne an mir wichtiger Qualität zu sparen. DIe schaut jedoch oft anders aus, wie bei anderen Menschen. Ich arbeite als Ingenieur, aber nur eine 3/4 Stelle, also 30h/Woche. Zahle damit derzeit noch unser Zweifamilienhaus mit 1600 qm Grund ab. Geht alles, wenn man entsprechend lebt. Das können viele nicht nachvollziehen, aber für mich bzw. uns ist das gut so. Also möchte ich schauen, dass bei dem Projekt möglichst wenig Geld reingesteckt wird, deswegen sind auch 5 qm relevant, wenn man ggf darauf verzichten könnte, ohne mir jedoch Komfort zu nehmen, der MIR wichtig ist. Also ich habe einfach andere Prioritäten als die meisten.
Und noch mal, da du ja sehr selektiv zu lesen scheinst: Ich möchte nicht klagen!
Warum es verwerflich ist, mal bei den Nachbarn zu klingeln um zu fragen, ob sie vielleicht vom Bebauungsplan abgewichen sind und ob sie ein Problem damit hätten, wenn ich 50 cm höher baue, ist in meinen Augen jetzt wirklich nicht verwerflich. Ich frage mich, wieso das für dich so ein Drama ist?
Wir scheinen in unterschiedlichen Welten mit unterschiedlichen Vorstellungen zu leben. Bitte versuche mich etwas neutraler zu betrachten und nicht aus deiner, anscheinend komplett anderen Sicht.
Das würde mich freuen Danke


Das was Du für ein größeres EG mehr an Beton und Steinchen brauchst, weil sonst das OG zu klein wäre, stapelst du ja oben darauf, wenn Du den Kniestock erhöhst und dafür die Grundfläche verkleinerst. Das bissl mehr Beton für die Bodenplatte und Decke macht das Kraut meist wenig fett, wenn Du nicht gerade im Moor ne Pfahlgründung planst. Wenn Dir das bissl Geld fehlt, kannst Du sowieso nicht bauen.
Danke, ich werde darüber mal weiter nachdenken und mit den Baufirmen sprechen
Es wird jedoch ein Holzhaus werden. Bodenplatte vermutlich auch nicht günstig, da eben KFW40.
Das bissl Geld fehlt nicht, dennoch möchte ich kostenoptimiert bauen.

Wenn das Grundstück den Sollzustand erhält, ist das super. Bei der Gartengröße spielt es doch gar keine Rolle, ob Dein Haus eine Grundfläche von 120 oder 100m² einnimmt.
Ja, eine große Rolle spielt es nicht. Dennoch ist mir jeder qm Garten recht.
Derzeit sind in dem ganzen Grundstück 220 qm Hühnergehege, 110 qm Gemüseanbaufläche. Lager für Brennholz, Obstbäume. Sehr viele Beerensträucher, Unterstand für 2 Anhänger, großes Hasengehge und dann noch einiges an Grünfläche für die Kids zum Bogenschießen, Hüpfburgaufbauen und rumtoben.
Also, wie du siehst, Garten ist uns wichtig
Aber du hast recht. 20 qm machen das Kraut nicht fett.


Ich denke, ich werde einfach noch mal beim Herrn vom LRA anrufen und nachhaken, ob es wirklich garkeine Möglichkeit gibt und dabei das erste Haus in der Straße nochmals erwähnen.
Wenn ich eine Abfuhr erhalte, dann schau ich mit den Baufirmen, wie wir das beste draus machen können
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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