Offensichtlich ist der Felsenkeller der Behörde nicht bekannt (= vermutlich nicht offiziell kartiert), und die "Kommunwand" aus Felsenkeller-Hangabstützung und ehemaliger Bauernhofsgebäude-Außenwand wird - aus meiner Sicht völlig verständlich, mein Eindruck wäre derselbe - für einen unvollständigen Abbruch des Hofes gehalten. Die Felsenkellerüberdeckung unter dem wilden Wäldchen wird offenbar für eine nicht genehmigte Geländemodellierung (Anschüttung) gehalten, "talseitig" meint da die Seite zur Ebene hin, sprich: die Mauer mit der Tür. Die "Ortseinsicht" ist eine Ortsbegehung, bei der der Behördenmitarbeiter eben diese Abweichungen zwischen seiner Archivkarte und der Wirklichkeit festgestellt hat. Vermutlich hat da jemand angerufen, dem Du das Brachgrundstück "weggeschnappt" hast und der Dich nun "zurückärgern" will. Für diese Abweichungen ist wohl keine noch lebende Person verantwortlich, veraltetes Kartenmaterial ist nicht Dein Problem. Die Mauern sind gewiß nicht neu - ob schon gewohnheitsrechtgeschützt, ist schwer zu sagen - aber unbestreitbar nicht himmlischen Ursprungs. Wenn sie - womöglich auch der Felsenkeller - ein Schwarzbau sind, könnte Dir als Grundeigentümer drohen, daß auf Deine Kosten der Abriss der ganzen Chose (Mauer und "Felsenkeller" samt Erdwall) verfügt wird :-(