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Doch, auch ein Plan kann eine Urkunde sein: eine Urkunde ist jede Feststellung einer rechtlichen Tatsache, in Bild- ebenso wie in Textform. Vom vorliegenden Antrag meint die Behörde, er stelle dar, das überplante Grundstück sei beräumt - was nicht der Wahrheit entspricht. Ob der strafrechtlich notwendige Aspekt der Täuschung in der Absicht der Erlangung eines Vorteils vorliegt, dieses Faß will die Genehmigungsbehörde hier vernünftigerweise nicht aufmachen. Die falsche Urkunde an dem Antrag ist die beizufügende Plandarstellung, die das Grundstück wahrheitswidrig als vollständig beräumt darstellt. Aber die Behörde räumt ja die Möglichkeit zu der Korrektur dergestalt ein, der Antrag sei lediglich unvollständig - denn mit dem Teilabrißantrag betreffend der zurückgebliebenden Rudimente (oder mit der Darlegung derer Integration in das künftige Bauwerksensemble) wäre die Übereinstimmung zwischen Tatsachen und Darstellung ja wieder hergestellt.
nein, das wird nicht wahrer durch das hineininterpretieren von Laienmeinungen. Du kannst mir glauben: falsche Angaben in einem Antrag sind keine Urkundenfälschung. Bereits vor Gericht ausgefochten.
Urkundenfälschung geht im Grunde nur wenn Du
a) „mit falschem Namen“ unterschreibst
b) eine bestehende Urkunde verfälscht
etwas falsches niederzuschreiben und das im eigenen Namen zu unterschreiben, ist keine Urkundenfälschung. Du kannst sicherlich berufsständisch Probleme bekommen oder jemand könnte bei bestimmten Anträgen Betrug vermuten- aber Urkundenfälschung ist was anderes.