Ist zwar weiterhin off topic, aber solange die TE versucht, BauVorlV-konforme Bauvorlagen von ihrem Planer zu erhalten, können wir ja noch ein bisschen diskutieren.
Könntest Du das ein wenig erläutern? Was hältst Du an
@aero2016 's Beitrag für Unsinn? Bist Du wie
@11ant der Auffassung, ein Lageplan, der nicht alle vorhandenen Gebäude darstellt, sei eine gefälschte Urkunde?
Für diesen Straftatbestand gibt es bisher keine Hinweise. Das wäre ja nur dann der Fall, wenn im originalen Auszug aus der Liegenschaftskarte die bauliche Anlage dargestellt wäre, der amtliche Ausdruck durch Bildbearbeitung verändert und wieder ohne Hinweise auf die Manipulation augenscheinlich als Original eingereicht würde.
Wenn ich z.B. geschützte Bäume in meinem selbst angefertigten amtlichen Lageplan nicht darstelle, dann ist das keine Urkundenfälschung, allenfalls Betrug, wenngleich es IMHO niemandem gelingen wird, ein Gericht von einer Straftat zu überzeugen. Entfernt hingegen der Planer oder der Bauherr die von mir dargestellten Bäume aus meinen Plänen, um den Fällantrag zu vermeiden, wäre es wieder Urkundenfälschung.
Ein Antrag ist keine Urkunde
Doch.
Ohne die Bauvorlagen zu kennen dürfte es sich um eine inhaltlich falsche Urkunde handeln. Wenn die Urkunde selber aber nicht gefälscht wurde (s.o), liegt auch keine Urkundenfälschung vor.