Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft

4,90 Stern(e) 9 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft
>> Zum 1. Beitrag <<

H

HilfeHilfe

An Altai kann ich mich in diesem Thread gar nicht erinnern. Ja, ich verstehe fließend das Deutsch der Behörde, da steht ja auch alles im Klartext. Der TE braucht sich einfach nur in jemanden hineinzuversetzen, der von dem "Felsenkeller" nichts weiß. Dann hat er denselben Bildeindruck (wie auch ich), nämlich: ein Grundstück mit einem offenbar unvollständigen Abriss. Mir ist im Gegensatz zum Behördenmitarbeiter aber klar, daß das Wäldchen nicht erst seit dem Abriss gewachsen sein wird, und folglich die Annahme unlogisch ist, hinter der vermeintlich nur nicht-abgerissenen Mauer habe man den Wall erst aufgeschüttet. Er sieht eine örtliche Wirklichkeit, vergleicht diese mit der (mutmaßlich wohl nicht präzisen) Karte in seinem Ordner (die wohl ein Gelände ohne diese Anhöhe zeigt) und kommt auf den bösen Gedanken, das sei das Werk einer ungenehmigten Handlung. So eine Kreisverwaltung schickt ja auch nicht den erfahrensten alten Haudegen hin, wenn irgendein Mißgönner dort anruft und den Grundeigentümer anschwärzt.
immer die Mistkröten....
 
L

Lumpi_LE

Die Vermutung liegt nah, dass der Architekt einfach geschlampt hat, in den Händen eines GUs gibts da nur das Sparpaket und dann muss halt nachgebessert werden.
 
Tassimat

Tassimat

Ui, sieht ja aus wie ein alter Bunker

So schludrig und mangelhaft der Bauantrag auch war, stutzig macht mich der Hinweis darauf, dass der Teilabriss genehmigungspflichtig ist. Hier kann durch aus noch was kommen bis hin zum Abriss. Ist das Ding statisch sicher??

Auf der anderen Seite steht überall "Klärung und Anpassung". Wirkt auf mich erst mal sachlich und freundlich, sodass sich das Bauamt mit einem ordentlichen Antrag tatsächlich zufrieden geben könnte und kein allzu grundsätzliches Problem besteht.

Ich würde die Pläne erst mal ordentlich nachbessern lassen und dann mit den neuen persönlich beim Amt aufschlagen, bevor die Unterlagen in jeder Iteration für Monate durch die Mühlen gehen.
 
T

tumaa

Kenne mich rechtlich nicht aus ......die Bauämter üben aber auch Ermessen aus, dadurch kannst du einiges erreichen, immer schön freundlich sein .

Hättet ihr das Grundstück gekauft, wenn ihr das gewusst hättet ?

Auch wenn manche Grundstücke sehr beliebt sind, mit einer Voranfrage ist man zumindest besser aufgestellt.

Viel Glück !!
 
E

Escroda

mit einer Voranfrage ist man zumindest besser aufgestellt.
Nee. Eine Voranfrage ist in den allermeisten Fällen nur sinnvoll, wenn planungsrechtliche Fragen zu klären sind. Hier geht es nur um bauordnungsrechtliche Fragen, die wegen der mangelhaften Bauvorlagen nicht beantwortet werden können oder überhaupt erst aufgeworfen wurden.
 
Tassimat

Tassimat

Kenne mich rechtlich nicht aus ......die Bauämter üben aber auch Ermessen aus, dadurch kannst du einiges erreichen, immer schön freundlich sein .
Ja, das ist hier sehr wichtig.

Wenn in den aktuellen Plänen die Höhle und die Aufschüttung nicht drin ist, dann gehen die aktuell davon aus, dass der TE das alles für teuer Geld abreißen lässt. Daswegen sollen auch die Kosten für die Beseitigung angegeben werden. Mit einem Abriss des Kellers ist das Vorhaben einfacher zu genehmigen.

Wenn aber auf einmal das alles erhalten bleiben soll, dann wird die Genehmigung unter Umständen sehr sehr kompliziert. Deswegen unbedingt das persönliche Gespräch suchen, um die Erwartungen der Behörde zu erfahren.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen
Oben