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HilfeHilfe
immer die Mistkröten....An Altai kann ich mich in diesem Thread gar nicht erinnern. Ja, ich verstehe fließend das Deutsch der Behörde, da steht ja auch alles im Klartext. Der TE braucht sich einfach nur in jemanden hineinzuversetzen, der von dem "Felsenkeller" nichts weiß. Dann hat er denselben Bildeindruck (wie auch ich), nämlich: ein Grundstück mit einem offenbar unvollständigen Abriss. Mir ist im Gegensatz zum Behördenmitarbeiter aber klar, daß das Wäldchen nicht erst seit dem Abriss gewachsen sein wird, und folglich die Annahme unlogisch ist, hinter der vermeintlich nur nicht-abgerissenen Mauer habe man den Wall erst aufgeschüttet. Er sieht eine örtliche Wirklichkeit, vergleicht diese mit der (mutmaßlich wohl nicht präzisen) Karte in seinem Ordner (die wohl ein Gelände ohne diese Anhöhe zeigt) und kommt auf den bösen Gedanken, das sei das Werk einer ungenehmigten Handlung. So eine Kreisverwaltung schickt ja auch nicht den erfahrensten alten Haudegen hin, wenn irgendein Mißgönner dort anruft und den Grundeigentümer anschwärzt.