J
Jucruzlo
Also es ist wohl so, dass man entscheiden kann nur ein EH zu bauen. Also sozusagen ist nur wichtig wer schneller ist und der Nachbar muss sich danach richten. Zumindest war es so bei allen anderen Grundstücken im Baugebiet (Verkäufer ist eine Gemeinde)Ja, wobei ich sagen muss, dass ich Yvonnes Ausführungen nicht verstanden habe. Ist aber auch egal, da hier die Lage eindeutig ist. Ich vermute sogar, dass derjenige, der die Grundstücksaufteilung in Auftrag gegeben hat, auch entsprechende Baulasten hat eintragen lassen, da es absonsten bei Einzelverkauf der Grundstücke dazu kommen könnte, dass 530 zunächst keiner will oder zunächst nicht bebaut, sich 531 und 532 aber einig sind, ein Doppelhaus zu bauen, so dass für 530 dann tatsächlich nur noch die 5m übrig blieben, was so sicher niemand will.
Yep. <korinthenkack>Ersetze Einfamilienhaus durch Einzelhaus, da Einfamilienhaus Einfamilienhaus bedeutet, und das kann auch eine Doppelhaushälfte sein</korinthenkack>