Das versteh ich nicht. Meinst Du jetzt, wenn die Garagen dann zusätzlich zwingend mit dem Haus verbunden sind? Dann könnte man ja die Baukörper komplett trennen und nur ne Doppelgarage dazwischen setzen?
Einfache DG geht nicht. Aber zwei einzelne. Die Verbindung muss nur da sein, ggf Brandschutzzwischendämmung, keine Ahnung. Es gilt baurechtlich dann als DH, kann man so beim Bauamt einreichen.
Es gibt genug Häuser, die so gebaut sind als DH/Doppelhaushälfte.
Sogar meine Eltern haben diese Krücke auf einem Grundstück für ihr Einfamilienhaus in den 70ern genommen mit ihren Nachbarn: da sind beide Doppelgaragen versetzt nebeneinander gestellt, beide Häuser sind als Einfamilienhaus erkennbar, baurechtlich als DH beantragt.
Ich erwähne es nur, weil es sich hier durch die Fensterproblematik anbietet