B
Bauexperte
Hallo Dietmar,
Ich habe Dir die ersten 2 Schritte Vermesser zu einem unserer BV angehängt. Der erste Vorabzug zeigt die Geländehöhen, der farbige Vorabzug das geplante Haus. Nur, wenn das Haus eingezeichnet ist, ist der Vorabzug komplett und kann mit dem Bauantrag dem Bauamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Wer begleitet Dich denn bei Deinem BV, berät Dich
Freundliche Grüße
Sehr ungewöhnlich - mag ich nicht glauben; Du sprichst sicher von einem Katasterauszug mit den genannten Werten? Ganz selten kommt mir ein solcher Katasterauszug mit Höhenangaben unter. Bebauungsplan steht für Bebauungsplan; auf diesem ist meist nur die grobe Aufteilung der Parzellen ersichtlich sowie erste Angaben zur Bebauung: Dachneigung, Trauf- und Firsthöhen. Der Rest findet sich dann in den zum Bebauungsplan gehörigen textl. Festsetzungen.- In unserem Bebauungsplan sind Höhenlinien und Bezugspunkte auf der Straße angegeben. Danach hat die Architektin geplant.
DAS kann nicht sein; Du sowie jeder andere Bauherr auch - benötigst einen Vorabzug Lageplan um den Bauantrag zu erstellen. Du verwechselt hier sicher etwas ...Der Vermesser hat unseres Wissens das Gelände zum ersten Mal drei Tage vor dem Bagger gesehen.
Ich habe Dir die ersten 2 Schritte Vermesser zu einem unserer BV angehängt. Der erste Vorabzug zeigt die Geländehöhen, der farbige Vorabzug das geplante Haus. Nur, wenn das Haus eingezeichnet ist, ist der Vorabzug komplett und kann mit dem Bauantrag dem Bauamt zur Genehmigung vorgelegt werden.
Dann würde ich zu gerne wissen, was das Bauamt dazu gesagt hat?Hab noch mal geschaut: im Lageplan des Vermessers gibts keine Höhen ...
Noch mal - es gibt keine verlässlichen Höhenangaben auf einem Bebauungsplan und wenn doch, nur ganz grobe. Bebauungspläne werden häufig Jahre vor Freigabe des Grundes zur Bebauung erstellt. Heißt im Umkehrschluss - sofern Angaben zu Höhen vermerkt wurden - dass diese nicht notwendigerweise mit der Realität übereinstimmen. Deshalb muß ja u.a. ein öffentlich bestellter Vermesser hinzugezogen werden. Basierend auf seinen aktuellen Daten wird festgelegt, auf welcher Höhe das Haus zu stehen kommt, wie viele Eingangsstufen, wie viel Geld für Abtransport überschüssigen Erdreichs/Anschüttung in die Hand genommen werden muß usw.Ist es üblich, daß man sich nicht auf die Höhenangaben im Bebauungsplan verlassen kann? Dann hätten wirklich mehrere Leute gepennt
Wer begleitet Dich denn bei Deinem BV, berät Dich
Freundliche Grüße
Zuletzt bearbeitet: