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Mavis42
Hallo Escroda,Ist aber nicht von Bedeutung, da die Firstrichtung ja vorgegeben ist. Es geht um den Vergleich der Höhen rechts vom First mit denen links vom First. Danach richtet sich talseits und bergseits. Klar, auf einem fast ebenen Grundstück könnte das Ergebnis nicht eindeutig sein. Das wäre dann aber ein Grund für Befreiungen wegen atypischer Grundstücksverhältnisse.
Na ja. Die verstehen es selbst nicht, was die Altvorderen damals bezweckten. Vielleicht gibt die Begründung zum Bebauungsplan was her. Die Satzung selber jedenfalls nicht. Danach geht's um den Maximalwert, also den für den Bauherren ungünstigsten Höhenunterschied.
So sieht's aus nach der Beschreibung. Für Gewissheit kann nur - wie so oft - der Vermesser sorgen .
Danke für deine Mühe und ausführliche Antwort
Ich habe da ein Bild gezeichnet mit ungefähren Traufhöhen usw. Könntest du bitte ein Blick darauf werfen. Wenn ich dich mit der linken und rechten Höhe des Firstes verstanden habe, müsste das ja hinhauen?!...
Jedoch verstehe ich nicht wie ich nach Norden auch eine Firsthöhe von 3.5 halten soll...dann müsste ja die rechte vordere Ecke rausschauen,weil da 5.7 erlaubt sind? Habe ich das so richtig verstanden?