Der Hausgrund ist der "dreidimensionale Grundriss" des Gebäudes. Durch den legt man Schnitte und reicht diese als Bauvorlagen ein, z.B. den Erdgeschossgrundriss, der ein horizontaler Schnitt durch den Hausgrund ist, 1m über der Höhe des Erdgeschossfertigfußbodens. Somit ist
diejenige Stelle, die das Gelände schneidet
richtig.
2. Lohnt es sich für dieses Grundstück nach den gemachten Angaben zu kämpfen,da es einige Interessenten gibt?
Das kommt darauf an, was Du bauen möchtest. Für eine Stadtvilla brauchst Du ein anderes Grundstück. Ein Eingeschosser mit Satteldach kann aber auch schön sein und der ginge hier.
daher können wir uns einfach nicht vorstellen wie bergseitig Max. 3,5m Traufhöhe erlaubt ist
Ich schon. Die Stadtplaner wollten eingeschossige Bauweise; die 5,70 reichen ja auch nicht für zwei Geschosshöhen. Im Hang ist das schwierig umzusetzen, daher erlaubten sie ein Untergeschoss, welches sogar ein Vollgeschoss werden durfte. Hätten sie von vornherein zwei Geschosse erlaubt, hätte talseits ganz schnell der Eindruck vom Drei- oder gar Viergeschosser entstehen können, weil die zusätzlichen Geschosse rechnerisch nach Landesbauordnung keine Vollgeschosse sind. Zusätzlich griffen sie zur Festlegung maximaler Traufhöhen, die diesen Eindruck auf jeden Fall verhindern sollten. Das führt bei zu steilem oder zu flachem Hang unter der Prämisse der Wohnflächenmaximierung zu den asymmetrischen Dächern. Ich vermute, diesen Lösungsansatz hatten die Stadtplaner damals gar nicht auf dem Schirm.
Durch die angegebenen höhenmeter ergibt sich ja auch ein Gefälle von Westen nach Osten
Ist aber nicht von Bedeutung, da die Firstrichtung ja vorgegeben ist. Es geht um den Vergleich der Höhen rechts vom First mit denen links vom First. Danach richtet sich talseits und bergseits. Klar, auf einem fast ebenen Grundstück könnte das Ergebnis nicht eindeutig sein. Das wäre dann aber ein Grund für Befreiungen wegen atypischer Grundstücksverhältnisse.
Bzgl des Bezugspunkt solle man irgendwie den Mittelpunkt des Geländes berechnen und den nutzen :/
Na ja. Die verstehen es selbst nicht, was die Altvorderen damals bezweckten. Vielleicht gibt die Begründung zum Bebauungsplan was her. Die Satzung selber jedenfalls nicht. Danach geht's um den Maximalwert, also den für den Bauherren ungünstigsten Höhenunterschied.
3.5 m Traufhöhe in Richtung norden
So sieht's aus nach der Beschreibung. Für Gewissheit kann nur - wie so oft - der Vermesser sorgen .