Bauplan mit unterschiedlichen Traufhöhen

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M

Mavis42

Liebe Bauexperten unter euch,

Mein Mann und ich haben ein Baugrundstück von ca. 600 qm, Grundflächenzahl 0.4, Geschossflächenzahl 0.8 in Baden-Württemberg in Aussicht. Jedoch sind wir keine Experten und versuchen aus dem Bebauungsplan schlau zu werden. Es gilt die Landesbauordnung BW vom 1972.
Laut Bebauungsplan darf ein Einfamilienhaus I+IU gebaut werden. Auch ein Dachgeschoss ist soweit erlaubt, sofern dieses die 2/3 Regel bei einer lichten Höhe von 2,0m nicht überschreitet. Soweit so gut. Es ist eine Dachneigung von 22-33° erlaubt. Nun die Krux an der Sache: talseitig darf die Traufhöhe Max. 5.7m betragen und bergseitig Max. 3,5m. Das Grundstück ist nach unserer Meinung in einer nur sehr leichten Hanglage (noch nicht gemessen, aber von der Oberkante der Strasse betrachtet ist der höchste Punkt bei ca. +1,5m) daher können wir uns einfach nicht vorstellen wie bergseitig Max. 3,5m Traufhöhe erlaubt ist. Das ganze nimmt natürlich für das Dachgeschoss ordentlich auch an Kniestock weg. Zu dem kommt die Sonne von talseite auf die Längsseite des Hauses,die parallel zur Strasse laufen sollte, sodass eine Terrasse eher straßenseitig in Südwest sinnvoll ist, als bergseitig in den Norden.

Nun zu meinen Fragen:
1. Als Bezugspunkt für die Traufhöhen steht folgendes: "gemessen vom Schnittpunkt zwischen Hausgrund und festgelegter Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut."
Wie dürfen wir diese Definition verstehen? Was ist der Hausgrund, bspw. der Boden des EGs oder diejenige Stelle, die das Gelände schneidet?
2. Lohnt es sich für dieses Grundstück nach den gemachten Angaben zu kämpfen,da es einige Interessenten gibt?

Ich danke euch für eure Hilfe
 
11ant

11ant

Nun die Krux an der Sache: talseitig darf die Traufhöhe Max. 5.7m betragen und bergseitig Max. 3,5m.
Ist das sicher für dasselbe Grundstück gemeint ? - häufiger meint es, daß der eine Wert für die Grundstücke talseits der Straße und der andere für die Grundstücke bergseits der Straße gelten soll.
Schnittpunkt zwischen Hausgrund und festgelegter Geländeoberfläche
Das verstehe ich auch nicht, der untere Bezugspunkt ist eigentlich entweder / oder vom realen Gebäude abgenommen und andernfalls als Festlegung je Grundstück angegeben.
 
M

Mavis42

Ist das sicher für dasselbe Grundstück gemeint ? - häufiger meint es, daß der eine Wert für die Grundstücke talseits der Straße und der andere für die Grundstücke bergseits der Straße gelten soll.

Vielen Dank erst mal, dass du überhaupt meinen langen Text gelesen hast
Das Grundstück ist ein Teil von einem Riesen Grundstück, was wohl nur einem Verkäufer gehört. Daraus wurden dann mehrere Flurstücke rausgeschnitten. Betrachtet man aber den Bebauungsplan so geht die Baulinie an den Rändern dieses grossen Baugrundstücks, sodass Richtung Norden (bergseits) keine Baulinien-Begrenzung zu sehen ist. Daher sind wir uns leider nicht sicher, ob wir das nur für unser Grundstück so verwirklichen müssen oder deine Variante der Wahrheit entspricht. Letzteres wäre natürlich das Beste für uns

Das verstehe ich auch nicht, der untere Bezugspunkt ist eigentlich entweder / oder vom realen Gebäude abgenommen und andernfalls als Festlegung je Grundstück angegeben.
Leider hab ich den exakten Wortplan widergegeben und werde auch nicht schlau daraus
 
N

NatureSys

Stell doch bitte den tatsächlichen Plan hier ein. Dann kann man sich besser ein Urteil bilden.
 
M

Mavis42

Stell doch bitte den tatsächlichen Plan hier ein. Dann kann man sich besser ein Urteil bilden.

Dann versuch ich mal das anzuhängen. Das Grundstück ist die rot gekreiste Stelle.
Uns ist aufgefallen, dass die Häuser im Norden in Richtung ihrer Strasse hohe Traufhöhen und in Richtung des Baugrundstücks niedrige Traufhöhen haben. Dadurch haben manche auch asymmetrische Dächer.
bauplan-mit-unterschiedlichen-traufhoehen-400466-1.jpg

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Pinky0301

Pinky0301

Hm mir fehlt die Erläuterung, was 3,5 und 5,7 bedeutet. Das müsste irgendwo im Bebauungsplan erklärt sein oder habe ich es übersehen?
Edit: Hab es gefunden.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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